§14a EnWG: Steuerung von Verbrauchseinrichtungen und Umsetzung in der Marktkommunikation
§14a EnWG ermöglicht die Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) zur Netzentlastung. Die Umsetzung erfolgt über standardisierte EDIFACT-Nachrichten im Rahmen der GPKE-Prozesse.