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EOG: Doppelte Bedeutung im Energiemarkt

Was bedeutet die Abkürzung 'EOG' in der Energiewirtschaft? Sie steht für zwei unterschiedliche Konzepte: Ersatz-/Grundversorgung und Erlösobergrenze.

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Kontext:

Die Abkürzung 'EOG' hat im deutschen Energiemarkt zwei Bedeutungen. Im Kontext der Kundenbelieferung und Marktkommunikation steht sie für 'Ersatz- oder Grundversorgung'. Im Bereich der Netzregulierung bezeichnet sie die 'Erlösobergrenze' gemäß EnWG, ARegV und StromNEV.

Antwort:

Einerseits steht EOG für die **Ersatz- oder Grundversorgung** von Strom- und Gaskunden. Die *Grundversorgung* greift, wenn kein anderer Liefervertrag besteht (§36 EnWG, StromGVV/GasGVV). Die *Ersatzversorgung* sichert die Energieversorgung bei Ausfall des bisherigen Lieferanten (§38 EnWG) für maximal 3 Monate. In ERP-Systemen (z.B. Schleupen) wird 'EOG' als Status für entsprechende Verträge genutzt. Meldungen erfolgen über EDIFACT (UTILMD, MSCONS). Andererseits bezeichnet EOG die **Erlösobergrenze** für Netzbetreiber (§21a EnWG, ARegV, StromNEV). Die Bundesnetzagentur (BNetzA) legt diese Obergrenze für eine Regulierungsperiode fest. Sie basiert auf einem Effizienzvergleich und beeinflusst die Netzentgelte. Die jährliche Anpassung berücksichtigt Faktoren wie Inflation und Investitionen. Die Einhaltung wird von der BNetzA überwacht.

Zusätzliche Informationen:

Die Festlegung der Erlösobergrenze (EOG) erfolgt im Rahmen der Anreizregulierung (ARegV). Die Netzentgelte sind ein Bestandteil des Strompreises. Die Geschäftsprozesse sind durch GPKE standardisiert. Informationen zur EOG der Netzbetreiber sind gemäß §23b EnWG zu veröffentlichen. Die Kennzeichnung von Verträgen in der Ersatz- oder Grundversorgung erfolgt in ERP-Systemen durch das Feld 'Versorgungsart' mit den Werten 'G' (Grundversorgung), 'E' (Ersatzversorgung) oder 'K' (keine GV/EV).

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