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Abrechnung von Messentgelten zwischen Messstellenbetreiber und Lieferant | Wissensdatenbank
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Abrechnung von Messentgelten zwischen Messstellenbetreiber und Lieferant

Dieser FAQ-Eintrag erläutert den Prozess der Abrechnung von Messentgelten zwischen Messstellenbetreiber (MSB) und Lieferant (LF) in der deutschen Energiewirtschaft. Er beschreibt die Verantwortlichkeiten, die relevanten Nachrichtenformate und die Prüfschritte zur Sicherstellung einer korrekten Abrechnung.

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Kontext:

Die Abrechnung der Messentgelte ist ein zentraler Prozess der Marktkommunikation in der Energiewirtschaft und basiert auf dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), insbesondere §30, den MSB-Rahmenverträgen und den zugehörigen Standardverträgen. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bildet den übergeordneten Rahmen. Die Messentgelte decken die Kosten für die Bereitstellung, den Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung ab. Der Datenaustausch erfolgt primär über EDIFACT-Nachrichten wie UTILMD (Stammdaten), MSCONS (Messwerte) und INVOIC (Rechnung). Die Rechnungslegung muss den geltenden Rechnungslegungsstandards entsprechen. Bei der Verarbeitung von Messdaten sind die Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Die Begriffe AN und ANN beziehen sich auf den Anschlussnutzer bzw. den Anlagenbetreiber. Die POG-Ermittlung bezeichnet die Prognosegrundlage. ÜT steht für den Übermittlungstermin und WT für den Werktag.

Antwort:

Die Abrechnung der Messentgelte erfolgt primär über die INVOIC-Nachricht vom MSB an den LF, wenn der LF Zahler des Messstellenbetriebes ist. Der Lieferant prüft die INVOIC auf formale Korrektheit (EDIFACT-Struktur, korrekte EIC-Codes; diese können über die BDEW-Codenummerauskunft recherchiert werden) und inhaltliche Richtigkeit (MaLo-ID/MeLo-ID, Abrechnungszeitraum, Leistungspositionen, vereinbarte Preise gemäß PRICAT). Die MaLo-ID identifiziert die Marktlokation, die MeLo-ID die Messlokation. Ein Abgleich mit den übermittelten Messwerten (MSCONS) ist unerlässlich. Bei Abweichungen wird der MSB kontaktiert (ggf. COMDIS zur Klärung oder REMADV zur Ankündigung einer Zahlungsminderung). Informationen zum zuständigen MSB erhält der LF über Stammdatenprozesse, z.B. UTILMD-Nachrichten. Der Lieferant erkennt die Abrechnungsart daran, ob er die INVOIC vom MSB erhält. Erhält er eine INVOIC, ist er der Zahler der Messentgelte. Erhält er keine INVOIC, wird der Endkunde direkt vom MSB (häufig ein wMSB) abgerechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich oder jährlich, je nach vertraglicher Vereinbarung. Es können auch Sonderabrechnungen bei Zählerwechseln erforderlich sein. Beispiel: Ein Zählerwechsel erfordert eine Zwischenablesung und die Erstellung einer separaten INVOIC für den Zeitraum vor dem Wechsel. Ein Wechsel zu einem wMSB kann dazu führen, dass der grundzuständige MSB dem Lieferanten keine INVOIC mehr sendet. Die Beendigung der Rechnungsabwicklung des Messstellenbetriebes über den LF durch den MSB erfolgt unverzüglich bei Eintreten einer Veränderung, z.B. bei Abschluss eines direkten Vertrags zwischen MSB und AN oder ANN. Die Antwort auf die Beendigung erfolgt unverzüglich, spätester ÜT ist der 8. WT nach dem ÜT der Beendigung.

Zusätzliche Informationen:

Die korrekte Interpretation der Marktnachrichten (UTILMD, INVOIC, PARTIN, MSCONS) und die Stammdatenpflege sind entscheidend für eine korrekte Abrechnung. Die Abrechnung muss den regulatorischen Vorgaben entsprechen. Bei der Wahl eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers (wMSB) durch den Endkunden entfällt die Rechnungsbeziehung zwischen grundzuständigem MSB und Lieferanten bezüglich der Messentgelte. Der Netzbetreiber (NB) spielt eine wichtige Rolle bei der Weiterleitung der Messwerte (MSCONS) an den Lieferanten. Bei einer Anfrage zur Rechnungsabwicklung des Messstellenbetriebes über den LF durch den LF (z.B. im Nachgang eines Gerätewechsels) muss der MSB ein Angebot oder eine Ablehnung unverzüglich senden, spätester ÜT ist der 5. WT nach dem ÜT der Anfrage. Die INVOIC-Nachricht enthält wichtige Segmente wie NAD (Adressinformationen), LOC (Lokationsangaben), MOA (Geldbeträge), QTY (Mengen) und PRI (Preise).

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