INVOIC-Versand NB an MSB: Abrechnung Messstellenbetrieb
Dieser FAQ-Eintrag erklärt den Prozess des elektronischen Rechnungsversands (EDIFACT-INVOIC) durch einen Netzbetreiber (NB) an einen Messstellenbetreiber (MSB) zur Abrechnung von Messstellenbetriebsleistungen gemäß § 30 MsbG.
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Kontext:
Die Abrechnung von Messstellenbetriebsleistungen zwischen Netzbetreiber (als Zahler) und Messstellenbetreiber (als Leistungserbringer) ist ein zentraler Geschäftsprozess der deutschen Energiewirtschaft. Sie basiert auf den GPKE/WiM-Marktregeln und nutzt das standardisierte EDIFACT-INVOIC-Format für den elektronischen Datenaustausch, gestützt durch die rechtlichen Vorgaben des § 30 Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG).
Antwort:
Der Netzbetreiber (NB) erstellt und versendet eine EDIFACT-INVOIC-Nachricht an den Messstellenbetreiber (MSB), der vertraglich Messstellenbetriebsleistungen erbracht hat und hier der Rechnungsempfänger ist. Der NB agiert dabei als Zahler der Rechnung gemäß § 30 MsbG. Die INVOIC muss alle relevanten Pflichtangaben enthalten: BDEW-Codenummern von Rechnungssteller (NB) und -empfänger (MSB), die Marktlokations-ID (MaLo-ID), eine Referenz zum MSB-Rahmenvertrag, den genauen Leistungszeitraum sowie detaillierte Leistungsbeschreibungen und steuerliche Informationen. Der technische Versand erfolgt über ein EDI-Gateway (z.B. AS2, SFTP), wobei der NB idealerweise eine APERAK-Bestätigung über die technische Verarbeitung der Nachricht vom MSB erwartet. Nach Empfang der INVOIC kann der MSB die Rechnung akzeptieren (optional mit APERAK-Rückmeldung), reklamieren oder unbeantwortet lassen. Bei Reklamation muss der NB diese prüfen und ggf. eine Korrektur oder Stornierung der ursprünglichen INVOIC vornehmen, gefolgt von einer Neuausstellung. Eine fristgerechte Dokumentation im Abrechnungsmonitor ist für den NB essenziell. Die Zahlung des Rechnungsbetrags durch den NB erfolgt nach Prüfung und fristgerecht, meist innerhalb des vertraglich vereinbarten Zahlungsziels, und wird im ERP-System verbucht.
Zusätzliche Informationen:
Wichtige weiterführende Informationen umfassen den Stornierungsprozess, bei dem eine separate Storno-INVOIC versendet wird, sowie die detaillierte Spezifikation der EDIFACT-INVOIC gemäß BDEW-Leitfäden. Rechtliche Grundlagen finden sich im § 30 MsbG und den GPKE/WiM-Marktregeln der Bundesnetzagentur. Für das Monitoring und die Prozesssteuerung kommen spezifische Abrechnungsmonitore (z.B. Schleupen CS) und ERP-Systeme (z.B. SAP) zum Einsatz. Es ist zu beachten, dass das Marktstammdatenregister (MaStR) keine Vertragsbeziehungen oder Rechnungsdaten abbildet.
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