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GPKE-Fristen im Lieferantenwechsel | Wissensdatenbank
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GPKE-Fristen im Lieferantenwechsel

Welche Fristen sind im Rahmen der GPKE beim Lieferantenwechsel zu beachten? Wo finde ich detaillierte Informationen zu den Fristen?

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Kontext:

Die Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel (GPKE) definieren standardisierte Abläufe für den Wechsel von Strom- und Gaslieferanten. Um einen reibungslosen und diskriminierungsfreien Wechsel zu gewährleisten, sind für verschiedene Kommunikationsschritte definierte Fristen einzuhalten. Diese Fristen sind in den GPKE-Regelwerken und den zugehörigen EDIFACT-Anwendungshandbüchern detailliert beschrieben.

Antwort:

Die GPKE legt Fristen für verschiedene Nachrichten und Prozesse im Lieferantenwechsel fest. Beispielsweise existieren Fristen für die Übermittlung von CONTRL-Nachrichten, die den Empfang und die Validität von Nachrichten bestätigen. Ebenso gibt es Fristen für APERAK-Meldungen, die bei Verarbeitungsfehlern oder als Anerkennungsmeldung versendet werden. Die genauen Fristen variieren je nach Prozess und Nachrichtentyp und sind in den entsprechenden Kapiteln der GPKE-Dokumentation (z.B. im Kapitel zu CONTRL-Nachrichten) detailliert aufgeführt. Es ist wichtig zu beachten, dass die konkreten Zeiträume und Bedingungen für diese Fristen in den jeweils gültigen Fassungen der GPKE-Anwendungshandbücher und der EDIFACT-Anwendungshandbücher definiert sind. Diese Dokumente sind maßgeblich für die Einhaltung der Fristen und sollten regelmäßig auf Aktualisierungen geprüft werden. Die Nichteinhaltung der Fristen kann zu Verzögerungen im Lieferantenwechsel oder zu Sanktionen führen.

Zusätzliche Informationen:

Die GPKE-Fristen basieren auf den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und den darauf aufbauenden Verordnungen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) genehmigt die GPKE als standardisierte Geschäftsprozesse. Die Einhaltung der Fristen ist ein wichtiger Bestandteil der Marktkommunikation und trägt zur Effizienz und Transparenz des Energiemarktes bei. Es empfiehlt sich, interne Prozesse zu etablieren, die die Einhaltung der GPKE-Fristen sicherstellen und regelmäßig zu überprüfen.

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