GPKE: Geschäftsprozesse und Marktkommunikation im deutschen Strommarkt | Wissensdatenbank
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GPKE: Geschäftsprozesse und Marktkommunikation im deutschen Strommarkt

Die GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) ist das fundamentale Regelwerk für standardisierte Abläufe und die effiziente Marktkommunikation im deutschen Strommarkt.

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Kontext:

Die GPKE wurde im Zuge der Liberalisierung des deutschen Strommarktes etabliert, um einen fairen Wettbewerb und reibungslose Prozesse bei der Kundenbelieferung sicherzustellen. Sie basiert auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das die rechtliche Grundlage für die Regulierung des deutschen Energiemarktes bildet. Die GPKE-Regelungen werden von der Bundesnetzagentur (BNetzA) als rechtsverbindliche 'Festlegungen' erlassen und kontinuierlich weiterentwickelt, um den technischen und regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Aktuell maßgebliche Änderungen treten durch die Festlegung BK6-22-024 ab dem 06.06.2025 in Kraft, welche weitreichende Neuerungen mit sich bringt. Das Regelwerk ist eng verzahnt mit anderen wichtigen Marktkommunikations- und Abrechnungsregelwerken wie den Marktregeln für die Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS), den Wechselprozessen im Messwesen (WiM) und der Kooperationsvereinbarung (KoV). Gemeinsam bilden diese Regelwerke das Gerüst für die digitale und effiziente Abwicklung von Geschäftsprozessen im deutschen Energiemarkt.

Antwort:

Die GPKE definiert detailliert, 'wer', 'wann', 'was' und 'in welchem Format' im deutschen Strommarkt agieren muss. Die zentralen Akteure ('Wer') umfassen Lieferanten (LF), Verteilnetzbetreiber (VNB), Messstellenbetreiber (MSB), Bilanzkreisverantwortliche (BKV) und zunehmend auch Direktvermarkter (DV) für Erzeugungsanlagen. Der BKV ist hierbei für den Ausgleich von Einspeisung und Entnahme in seinem Bilanzkreis verantwortlich und beschafft bei Abweichungen Ausgleichsenergie. Eine Marktlokation (MaLo-ID) identifiziert jede Verbrauchsstelle eindeutig, während die Messlokations-ID (MeLo-ID) die technische Messeinrichtung an dieser Abnahmestelle kennzeichnet. Die GPKE regelt wesentliche Geschäftsprozesse ('Was') wie den Lieferantenwechsel, Lieferbeginn/-ende (Ein-/Auszug), Stammdatenänderungen sowie die Zählerstands- und Zählwertübermittlung. Ab dem 06.06.2025 werden die Prozesse neu strukturiert (z.B. in Zuordnungs- und Stammdatenprozesse) und umfassen nun auch Erzeugungsanlagen, deren Prozesse zuvor in der MPES geregelt waren, was eine Vereinheitlichung und Reduzierung der Komplexität zum Ziel hat. Die Auslöser der Prozesse und ihre Fristen ('Wann') sind klar definiert; so darf ein Lieferantenwechsel maximal drei Wochen dauern. Eine wesentliche Neuerung ab dem 06.06.2025 ist, dass An- und Abmeldungen (z.B. bei Ein- oder Auszug) ausschließlich zukunftsgerichtet erfolgen müssen, um Rechtssicherheit zu erhöhen und komplexe rückwirkende Bilanzkorrekturen zu vermeiden. Die Möglichkeit rückwirkender Meldungen entfällt; in solchen Fällen greifen gegebenenfalls die Regelungen zur Grund- und Ersatzversorgung. Die Kommunikation ('In welchem Format') erfolgt standardisiert über das EDIFACT-Format (Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport) mittels des sicheren AS4-Protokolls. AS4 nutzt Web Services (SOAP) auf Basis von ebMS3 und obligatorisch X.509-Zertifikate für Signatur und Verschlüsselung, gestützt durch eine Public Key Infrastructure (PKI). Wichtige EDIFACT-Nachrichtentypen sind UTILMD (für An-/Abmeldungen, Stammdatenänderungen), MSCONS (für Zählerstände und Lastgangdaten), INVOIC (für Rechnungen, z.B. Netznutzung) und APERAK (für Empfangs- und Fehlerbestätigungen). Weiterhin wird ab dem 06.06.2025 die asynchrone SLP-Bilanzierung abgeschafft; stattdessen ist der jeweils für ein Datum Verantwortliche (in der Regel der Lieferant) für die direkte Übermittlung der Stammdaten verantwortlich, was eine Dezentralisierung der Stammdatenhoheit darstellt und eine tägliche Bilanzierung für SLP-Zählpunkte auf Basis von synthetischen Profilen oder Zählwerten erfordert.

Zusätzliche Informationen:

Die konkreten Anforderungen an die EDIFACT-Nachrichten und die detaillierten Prozessschritte sind in Anwendungshandbüchern (AHB) beschrieben, die von der Bundesnetzagentur für jeden Nachrichtentyp und Prozessschritt herausgegeben werden und für die Implementierung der Marktkommunikation unerlässlich sind. Die GPKE gewährleistet eine unterbrechungsfreie Stromversorgung und fairen Wettbewerb, indem sie komplexe Prozesse im Hintergrund für den Endkunden transparent und reibungslos gestaltet. Die aktuellen Anpassungen zielen auf eine weitere Effizienzsteigerung und Zukunftssicherung der Marktkommunikation ab. Für alle Marktteilnehmer ist die strikte Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Übermittlung sensibler Kundendaten (personenbezogene Daten, Verbrauchsdaten) über die GPKE-Prozesse von höchster Relevanz. Ein typischer Lieferantenwechselprozess umfasst beispielsweise die Kündigung durch den neuen Lieferanten, die Meldung an den VNB und den alten Lieferanten per UTILMD, die Bestätigung und ggf. die Übermittlung von Zählerständen per MSCONS, alles innerhalb klar definierter Fristen. Fehler im Prozess werden über APERAK-Nachrichten zurückgemeldet, die eine Korrektur durch den sendenden Marktpartner anstoßen. Die offizielle BNetzA-Website dient als zentrale Quelle für aktuelle Festlegungen, AHB und weitere relevante Informationen zur Marktkommunikation.

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