PARTIN-Nachricht: Stammdatenmanagement im deutschen Energiemarkt
Die PARTIN-Nachricht (Partner Information) dient dem Austausch von Stammdaten zwischen Marktteilnehmern im deutschen Energiemarkt gemäß den BDEW-Vorgaben. Sie gewährleistet die Datenkonsistenz für reibungslose Geschäftsprozesse wie Lieferantenwechsel und Abrechnung.
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Kontext:
Im deutschen Energiemarkt ist die Marktkommunikation, geregelt durch BDEW-Vorgaben und basierend auf dem UN D.20B S3 (EDIFACT) Standard, essenziell. Die PARTIN-Nachricht spielt hier eine zentrale Rolle, um aktuelle Stammdaten wie Adressen, Bankverbindungen und Ansprechpartner zu verteilen. Sie sichert die korrekte Abwicklung von Prozessen wie Lieferantenwechsel, Netznutzung und Abrechnung. Die GeLi Gas/Strom (Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas/Strom) definieren den Rahmen für den Stammdatenaustausch. Marktpartner sind verpflichtet, Änderungen ihrer Stammdaten unverzüglich über PARTIN-Nachrichten zu kommunizieren. Dies betrifft insbesondere Lieferanten, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Bilanzkoordinatoren und Clearingstellen. Die korrekte Übermittlung und Verarbeitung der PARTIN-Nachricht ist entscheidend, um Fehler in nachfolgenden Prozessen zu vermeiden. Die rechtlichen Grundlagen umfassen neben den BDEW-Vorgaben auch datenschutzrechtliche Bestimmungen, da personenbezogene Daten übertragen werden. PARTIN-Nachrichten sind ereignisgesteuert und werden ausschließlich bei Änderungen der Stammdaten oder bei Neueintritt eines Marktpartners versendet. Sie sind *nicht* für regelmäßige Stammdatenabgleiche vorgesehen. Die technische Übertragung erfolgt typischerweise über definierte EDI-Kanäle wie AS2.
Antwort:
Die PARTIN-Nachricht ist ein ereignisgesteuerter Nachrichtentyp, der versendet wird, wenn sich Stammdaten eines Marktpartners ändern (z.B. Adressänderung, Wechsel der Bankverbindung, neuer Ansprechpartner) oder ein neuer Marktpartner in den Markt eintritt. Sie enthält Informationen wie EIC-Codes (Energy Identification Codes), Adressen (Straße, PLZ, Ort, Land) im NAD-Segment, elektronische Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, Fax) im COM-Segment, Bankverbindungen (IBAN, BIC) im FII-Segment und Ansprechpartnerdaten (Name, Funktion, Kontaktdaten) im CTA/COM-Segment. Referenznummern (RFF-Segmente) dienen der eindeutigen Zuordnung von Nachrichten und Prozessen. Eine PARTIN-Nachricht besteht aus verschiedenen EDIFACT-Segmenten. Dazu gehören unter anderem UNB (Nachrichtenkopf), UNH (Nachrichtenanfang), BGM (Nachrichtenart), DTM (Datum/Zeit), RFF (Referenznummern), NAD (Adressangaben), FII (Finanzinformationen), FTX (Freitext), CCI (Handelsinformationen), CTA (Kontaktperson), COM (Kommunikationsdaten), UNS (Abschnittsende), UNT (Nachrichtenende) und UNZ (Datenaustauschabschluss). Die korrekte Verwendung und Ausfüllung dieser Segmente gemäß dem EDIFACT-Standard UN D.20B S3 ist entscheidend für die erfolgreiche Verarbeitung der Nachricht. **Beispiel:** Ein Lieferant ändert seine Bankverbindung. Er erstellt eine PARTIN-Nachricht mit den entsprechenden aktualisierten Daten im FII-Segment und sendet diese an alle betroffenen Netzbetreiber. Diese aktualisieren daraufhin ihre Stammdaten, um zukünftige Zahlungen korrekt abwickeln zu können. Eine Validierung der Nachricht vor dem Versand ist empfehlenswert, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Daten vorhanden und korrekt formatiert sind. Fehlerhafte Bankdaten im FII-Segment können beispielsweise zu fehlgeschlagenen Auszahlungen von Netznutzungsentgelten führen. Der Empfänger einer PARTIN-Nachricht ist dafür verantwortlich, die übermittelten Daten zu prüfen und in seine Systeme zu übernehmen. Dies kann automatisiert oder manuell erfolgen. Die korrekte Interpretation und Verarbeitung der PARTIN-Nachricht ist essenziell für eine reibungslose Marktkommunikation und Abrechnung. Inkonsistenzen zwischen den übermittelten Daten und den bereits gespeicherten Informationen sollten vermieden werden.
Zusätzliche Informationen:
Technische Kommunikationsparameter wie API-Endpunkte und Zertifikate werden über einen dezentralen Verzeichnisdienst (MARKET_PARTNER_UPDATES_DIRECTORY_SERVICE) bereitgestellt und NICHT über die PARTIN-Nachricht. Die Verantwortung für die korrekte Pflege und Übermittlung der Stammdaten liegt beim jeweiligen Marktpartner. Bei fehlenden oder veralteten allgemeinen Kontaktdaten ist ein direkter Kontakt zum Marktpartner erforderlich. Die Einhaltung der BDEW-Vorgaben ist verpflichtend. Bei der Übermittlung von Stammdaten sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Es ist sicherzustellen, dass die Datenübertragung sicher erfolgt und die Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Eine regelmäßige Überprüfung der Stammdaten und der Prozesse zur Stammdatenpflege ist empfehlenswert, um die Datenqualität sicherzustellen.
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