Ablehnungen in der Marktkommunikation (A99, E_0622)
Dieser FAQ-Eintrag erklärt die Fehlercodes A99 (Sonstiger Fehler) und E_0622 - A04 (Falscher Prozess) in der deutschen Energiewirtschaft und wie Marktteilnehmer diese beheben können.
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Kontext:
Die deutsche Marktkommunikation erfordert präzise Daten und die Einhaltung standardisierter Geschäftsprozesse nach GPKE und WiM. Ablehnungen von Marktmeldungen mittels EDIFACT-Nachrichten (UTILMD, MSCONS) sind häufig und erfordern eine exakte Fehlerbehebung zur Sicherstellung der Datenqualität und Prozessintegrität.
Antwort:
Der **Result Code A99 (Sonstiger Fehler)** signalisiert eine Ablehnung, wenn kein spezifischerer Fehlercode zutrifft. Hier ist eine **detaillierte, nachvollziehbare Fehlerbeschreibung** durch den ablehnenden Marktteilnehmer zwingend erforderlich, da der Code selbst keine Ursache benennt. Beispiele für Unplausibilitäten sind: ein Widerspruch zwischen der gemeldeten Zählpunktbezeichnung und der registrierten Adresse, fehlende oder inkonsistente Gerätezuordnungen (Messlokation vs. Marktlokation), zeitliche Überschneidungen in Prozessmeldungen oder technische Unstimmigkeiten (z.B. falsche OBIS-Kennzahlen in MSCONS). Bei EDIFACT-Syntaxfehlern ist zudem das betroffene Segment (z.B. `NAD+MS+...`) zu nennen, um eine zielgerichtete Korrektur zu ermöglichen. Der Fehlercode **E_0622 - A04 (Falscher Prozess)** tritt auf, wenn eine Marktmeldung einen Prozessschritt enthält, der für den aktuellen Geschäftsvorfall nicht vorgesehen oder inkompatibel ist. Typische Ursachen sind eine falsche Prozessart im `BGM+385`-Segment der UTILMD-Nachricht (z.B. `LW` für Lieferantenwechsel statt `AN` für Anmeldung) oder zeitliche Inkonsistenzen (z.B. eine Abmeldung vor einer gültigen Anmeldung). Der Sender muss die Prozessart und die zeitliche Konsistenz der Meldungen gemäß GPKE/WiM-Vorgaben verifizieren und gegebenenfalls den Prozess neu initiieren oder vorherige Meldungen (Prozesshistorie) prüfen. Empfänger müssen die Ablehnung mit E_0622 - A04 begründen und eine konkrete Fehlerbeschreibung liefern, die den unzulässigen Prozessschritt und den Grund der Ablehnung benennt, wie: „Für den Geschäftsvorfall [Zählpunkt: DE123...] ist der Prozess 'LW' nicht zulässig, da keine aktive Anmeldung vorliegt.“
Zusätzliche Informationen:
Die präzise Einhaltung der Vorgaben aus GPKE, WiM und MaBiS, sowie der korrekten EDIFACT-Syntax (z.B. in Segmenten wie `BGM` und `DTM`), ist für einen reibungslosen Datenaustausch unerlässlich. Die rechtlichen Grundlagen hierfür bilden unter anderem EnWG §40 (Datenqualität) und StromNZV §12 (Marktkommunikation). Es ist Best Practice, die interne Prozesshistorie zu prüfen und bei wiederholten Fehlern eine bilaterale Klärung mit dem Marktpartner anzustreben, um die Einhaltung der Fristen und die Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu gewährleisten.
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