Ersatz- und Grundversorgung (EoG) im Strommarkt
Die Ersatz- und Grundversorgung (EoG) stellt die unterbrechungsfreie Stromversorgung von Letztverbrauchern sicher, wenn kein regulärer Liefervertrag besteht oder der bisherige Lieferant ausfällt. Sie unterliegt spezifischen Prozessen und Fristen gemäß GPKE und EnWG.