FAQ: Fehler Z17 - Zuständigkeitsfehler bei Markt-/Messlokationszuordnung in der Energiemarktkommunikation
Der Fehler Z17 signalisiert einen Zuständigkeitsfehler in der Marktkommunikation, der durch inkorrekte Zuordnungen von Marktteilnehmern zu Markt- oder Messlokationen entsteht. Dieser FAQ-Eintrag erläutert Ursachen, Behebung, Prävention und regulatorische Hintergründe des Fehlers.
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- Kontext:
- Im Kontext der deutschen Energiemarktkommunikation, geregelt durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) und ihre Festlegungen, ist die korrekte Zuordnung von Marktteilnehmern (Lieferanten, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber etc.) zu den jeweiligen Markt- und Messlokationen von grundlegender Bedeutung. Diese Zuordnung legt die Verantwortlichkeiten für Prozesse wie Energiebelieferung, Messung, Abrechnung und Datenaustausch fest. Fehler in diesen Zuordnungen führen zu Störungen im Datenaustausch und beeinträchtigen die ordnungsgemäße Abwicklung von Geschäftsprozessen. Der Fehlercode Z17 (Zuständigkeitsfehler bei Zuordnung) weist darauf hin, dass ein Akteur zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht der erwarteten Markt- oder Messlokation zugeordnet ist, was beispielsweise zu Ablehnungen von Nachrichten wie Zählerstandsmeldungen oder Lieferantenwechselanfragen führen kann. Dieser Fehler kann in verschiedenen Prozessen auftreten, insbesondere in den GPKE- (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) und WiM-Prozessen (Messwesen). Eine fehlerhafte Zuordnung kann beispielsweise dazu führen, dass ein Lieferant keinen Zugriff auf die Verbrauchsdaten einer Messlokation hat oder dass ein Messstellenbetreiber nicht berechtigt ist, Messwerte für eine bestimmte Lokation zu übermitteln. Die Einhaltung der Vorgaben der BNetzA, insbesondere hinsichtlich der Datenformate und Kommunikationsprotokolle, ist entscheidend für eine reibungslose Marktkommunikation. Neben GPKE und WiM können auch andere Prozesse, wie z.B. die Bilanzkreisabrechnung, betroffen sein.
- Antwort:
- Beim Auftreten des Fehlers Z17 sind folgende Schritte zur Fehlerbehebung notwendig, um die korrekte Zuordnung wiederherzustellen und die Marktkommunikation zu gewährleisten: 1. **Detaillierte Überprüfung der Zuordnung im Stammdatensystem:** Untersuchen Sie die Zuordnung des betroffenen Akteurs (z.B. Lieferant X, Messstellenbetreiber Y) zur Markt-/Messlokation im relevanten Stammdatensystem (z.B. das System des Netzbetreibers oder des Messstellenbetreibers). Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Attribute, wie z.B. die BDEW-Codenummer des Akteurs, die EIC-Nummer der Lokation und die gültigen Zeiträume der Zuordnung, korrekt hinterlegt sind. Beispiel: Ein Lieferant versucht, einen Zählerstand für eine Messlokation zu melden, ist aber im System des Netzbetreibers nicht als aktiver Lieferant für diese Lokation registriert. Die Prüfung sollte auch die Rollenverteilung berücksichtigen (z.B. ob der Akteur als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) oder wettbewerblicher Messstellenbetreiber (wMSB) eingetragen ist). 2. **Präzise Prüfung der Zeitintervalle der Zuordnungen:** Analysieren Sie die Zeitintervalle der Zuordnungen sorgfältig, um Überschneidungen oder Lücken in den Zuständigkeiten zu vermeiden. Solche Fehler treten häufig bei Lieferantenwechseln oder Messstellenbetreiberwechseln auf. Beispiel: Ein Lieferantenwechsel wurde im System zwar erfasst, aber das Enddatum des alten Lieferanten überschneidet sich um einen Tag mit dem Startdatum des neuen Lieferanten. Dies führt zu einer temporären Unklarheit bezüglich der Zuständigkeit. Achten Sie auch auf die korrekte Behandlung von 'bis auf Weiteres' (u.W.) Vereinbarungen. 3. **Überprüfung der Stammdaten der Markt-/Messlokation:** Stellen Sie sicher, dass die Stammdaten der Markt-/Messlokation (z.B. Zählpunktbezeichnung, Adresse, Zählernummer, Stammdaten des Zählers) korrekt sind. Eine fehlerhafte Zählpunktbezeichnung oder eine falsche Zuordnung der Zählernummer kann zu einer fehlerhaften Zuordnung führen. Beispiel: Die Zählpunktbezeichnung wurde bei einem Zählerwechsel nicht korrekt aktualisiert, was zu einer falschen Zuordnung des Zählers zu der entsprechenden Messlokation führt. 4. **Manuelle Korrektur und Dokumentation:** In komplexen Fällen oder bei Fehlern in automatisierten Prozessen kann eine manuelle Korrektur der Zuordnung erforderlich sein. Dokumentieren Sie jede manuelle Änderung sorgfältig, um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten und zukünftige Fehler zu vermeiden. Dies sollte auch die Kommunikation mit den betroffenen Marktpartnern beinhalten.
- Zusätzliche Informationen:
- Die korrekte Zuordnung von Marktteilnehmern und Lokationen ist in den Prozessen der Marktkommunikation, insbesondere in den GPKE- und WiM-Prozessen, detailliert geregelt. Die Einhaltung der BDEW-Codenummern (für Marktteilnehmer) und EIC-Codes (für Lokationen) ist hierbei von großer Bedeutung. Bei Reklamationen von Messwerten ist der zuständige Messstellenbetreiber (MSB) gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verantwortlich. Klären Sie die korrekte Zuordnung durch Kontaktaufnahme mit dem betroffenen MSB. Wenn Sie eine APERAK (Ablehnungsnachricht) erhalten haben, obwohl Sie von einer erfolgreichen Belieferung ausgegangen sind, deutet dies auf eine Ablehnung des Lieferantenwechsels hin. Analysieren Sie die APERAK, prüfen Sie Ihre eigenen Daten und kontaktieren Sie den Netzbetreiber, um den Grund für die Ablehnung zu erfragen. Die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Verordnungen (insbesondere EnWG, MsbG, StromNZV, StromGVV) ist essentiell, um die korrekte Datenverarbeitung und Zuordnung sicherzustellen. Beachten Sie auch die Vorgaben des Datenschutzes (DSGVO) bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Marktkommunikation. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Stammdatenprozesse und führen Sie Schulungen für Ihre Mitarbeiter durch, um die Häufigkeit des Fehlers Z17 zu reduzieren.
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