Bilateraler Stammdatenabgleich: Fehlerbehebung und Harmonisierung in der Marktkommunikation
Dieser FAQ-Eintrag beschreibt den Prozess der bilateralen Klärung von Stammdatenfehlern zwischen Lieferanten und Netzbetreibern (inkl. Messstellenbetreiber), um die Datenqualität und die reibungslose Abwicklung von Marktprozessen sicherzustellen. Er behandelt die Vorgehensweise zur Identifizierung, Korrektur und Synchronisation von Stammdaten.
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Kontext:
In der deutschen Energiewirtschaft ist die Qualität der Stammdaten von entscheidender Bedeutung für die korrekte Abwicklung von Marktprozessen gemäß den Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA), insbesondere der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) und den Prozessen im Messwesen (WiM). Inkonsistenzen in Stammdaten zwischen den verschiedenen Marktteilnehmern (Lieferanten, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber) können zu Fehlern in der Abrechnung, der Bilanzierung und anderen Prozessen führen. Der bilaterale Stammdatenabgleich ist ein strukturierter Ansatz, um diese Inkonsistenzen zu identifizieren und zu beheben. Die Stammdatenänderung (SDÄ) und die Anfrage zur Stammdatenänderung sind dabei zentrale Prozesse. Die neue Stammdatensynchronisation wurde eingeführt, um insbesondere den Übertragungsnetzbetreiber in einen regelmäßigen Abgleich von wichtigen Daten einzubinden. Für jedes Stammdatum (Name, Adresse, Verbrauchsprognose, Zählernummer) können die Rollen (Verantwortlicher, Berechtigter, Verteiler) unterschiedlich verteilt sein.
Antwort:
Der Prozess des bilateralen Stammdatenabgleichs umfasst typischerweise die folgenden Schritte: 1. **Erstellung einer Bestandsliste:** Der Lieferant (oder ein anderer betroffener Marktteilnehmer) erstellt eine Liste aller Marktlokationen (MaLo) mit den relevanten Stammdaten aus seinem System. Zu den relevanten Stammdaten gehören beispielsweise: Anschrift des Anschlussnutzers, Zählernummer, Marktlokations-ID, Messlokations-ID, Lieferrichtung, Konzessionsabgabe, Spannungsebene, Abrechnungsintervall, Daten zur Netznutzung, Status der Fernsteuerbarkeit, Daten zur Konzessionsabgabe, Daten zur Messlokation, Daten der Tranche. Es ist wichtig zu definieren, welche Daten unter Stammdaten fallen (Personenstammdaten, Lokationsstammdaten, Zählerstammdaten). 2. **Datenabgleich mit dem Netzbetreiber (oder Messstellenbetreiber):** Die Bestandsliste wird an den Netzbetreiber (oder Messstellenbetreiber) übermittelt, der die Daten mit seinen eigenen Stammdaten abgleicht. Der Netzbetreiber markiert alle Abweichungen und übermittelt die korrigierten Daten zurück an den Lieferanten. Der NBA hat eine Informationsmeldung zur Beendigung einer Zuordnung an den LF zu senden. Die Meldung an den Grund- und Ersatzversorger bzgl. Der Zuordnung von Marktlokationen in die Ersatzversorgung vor dem Änderungszeitpunkt erfolgt durch den NBA. 3. **Analyse und Korrektur:** Der Lieferant analysiert die Rückmeldungen des Netzbetreibers (oder Messstellenbetreibers) und korrigiert seine Stammdaten entsprechend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen erfolgt eine weitere Klärung zwischen den Parteien. 4. **Aktualisierung und Übermittlung:** Nach der Korrektur wird eine UTILMD-Nachricht (Nutzungsmitteilung) mit den aktualisierten Daten an den Netzbetreiber (oder Messstellenbetreiber) gesendet. Die UTILMD-Nachricht enthält die relevanten Segmente und Felder für Stammdaten (z.B. NAD, LOC, CTA). Der Netzbetreiber bestätigt den Empfang und die Richtigkeit der Daten mit einer CONTRL-Nachricht (oder lehnt sie bei verbleibenden Fehlern mit einer APERAK-Nachricht ab). Zu beachten ist die Verarbeitungsreihenfolge der Stammdatenmeldungen. Beispiel: Ein Lieferant stellt fest, dass die Adresse eines Kunden in seinem System von der Adresse abweicht, die der Netzbetreiber führt. Nach Klärung stellt sich heraus, dass die Gemeinde den Straßennamen geändert hat. Der Lieferant korrigiert seine Daten und sendet eine aktualisierte UTILMD-Nachricht an den Netzbetreiber.
Zusätzliche Informationen:
Ein regelmäßiger Stammdatenabgleich (z.B. quartalsweise oder jährlich) mit den relevanten Marktpartnern wird dringend empfohlen, um zukünftige Abweichungen frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Schulungen der Mitarbeiter im Umgang mit GPKE-konformen Marktprozessen und EDIFACT-Nachrichten (UTILMD, APERAK, CONTRL) sind essenziell. Der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) bietet hierzu nützliche Informationen und Empfehlungen. Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen (DSGVO) ist bei der Verarbeitung von Personendaten zu beachten, insbesondere die Prinzipien der Datenminimierung und Zweckbindung. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt die Verantwortlichkeiten von Messstellenbetreibern (MSB) und Verteilnetzbetreibern (VNB) im Hinblick auf Messdaten und Stammdaten.
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