PV-Stromnutzung über Standorte hinweg
Wie kann ein Unternehmen PV-Strom von einem Standort (z.B. Lagerhalle) an einem anderen Standort (z.B. Verwaltungsgebäude) nutzen? Welche Optionen gibt es?
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Kontext:
Die Nutzung von PV-Strom über unterschiedliche Standorte erfordert die Berücksichtigung der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Ohne spezielle Vereinbarungen erfolgt eine bilanzielle Durchleitung über das öffentliche Netz. Alternativen sind Power Purchase Agreements (PPAs) und Energy Sharing Communities nach §42c EnWG.
Antwort:
Grundsätzlich gibt es drei Optionen: 1) Bilanzielle Durchleitung: Der PV-Strom wird am Erzeugungsstandort ins Netz eingespeist und am Verbrauchsort entnommen. Dies erfordert separate Messungen, Netznutzungsverträge und die Einhaltung der StromNZV. 2) Power Purchase Agreement (PPA): Ein langfristiger Stromliefervertrag zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Abnehmer (entweder direkt oder über ein Stadtwerk). Es gibt physische PPAs (tatsächliche Stromlieferung) und finanzielle PPAs (Differenzausgleich). 3) Energy Sharing Community: Ein Zusammenschluss nach § 42c EnWG, der die gemeinsame Erzeugung, Nutzung und Verteilung von Strom innerhalb einer definierten Gruppe ermöglicht. Die Wahl der optimalen Lösung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die räumliche Entfernung der Standorte, der Strombedarf des Verwaltungsgebäudes, die PV-Erzeugung, regulatorische Anforderungen (EEG-Umlage, Stromsteuer) und die Wirtschaftlichkeit. Eine detaillierte Bedarfsanalyse und Wirtschaftlichkeitsberechnung sind unerlässlich. Das Stadtwerk kann als Netzbetreiber und Dienstleister eine wichtige Rolle bei der Umsetzung spielen.
Zusätzliche Informationen:
Bei der Umsetzung sind neben den genannten Gesetzen und Verordnungen auch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers zu beachten. Die Vertragsgestaltung (PPA oder Community-Vertrag) sollte sorgfältig erfolgen und alle relevanten Aspekte berücksichtigen, einschließlich Haftung, Risikoverteilung und Abrechnungsmodalitäten. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Netzbetreiber ist empfehlenswert, um alle regulatorischen Anforderungen zu erfüllen und eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten. Die BDEW/EIC-Codes der beteiligten Marktakteure sind für die Kommunikation relevant.
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