Prozessatlas Meter-2-Cash (M2C)
Der Meter-to-Cash-Prozess (M2C) beschreibt den Weg von der Messung eines Energieverbrauchs bis zum Zahlungseingang. In Deutschland wird dieser Ablauf durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) reguliert und über standardisierte Marktkommunikation – GPKE, GeLi Gas und WiM – zwischen allen Beteiligten synchronisiert. Die folgende Infografik überträgt diesen Ablauf in ein lesbares Format.
Marktrollen im Überblick
Icon | Rolle | Aufgaben entlang des M2C |
---|---|---|
🏠 | Endkunde (EK) | Schließt Verträge, meldet Ein- und Auszug, begleicht Rechnungen. |
⚡ | Lieferant (LF) | Beschafft Energie, führt Abrechnung durch, initiiert Marktkommunikation. |
🌐 | Netzbetreiber (NB) | Betreibt das Netz, prüft An- und Abmeldungen, stellt Messwerte bereit. |
⏲️ | Messstellenbetreiber (MSB) | Installiert und betreibt Zähler, liefert Messdaten. |
Kernprozesse und Nachrichten
1. Anmeldung bei Einzug
- Kunde → Neuer Lieferant (NLF): übermittelt Einzugsdatum und Zählerdaten.
- NLF → NB: Anmeldung via UTILMD (A11), fristgerecht und vollständig.
- NB → NLF: Bestätigung (A13) oder Ablehnung (A99) innerhalb eines Werktags.
- NB → NLF: Finale Bestätigung (A15) nach Prüfung.
- MSB/NB → NLF: Zählerstand zum Einzug per MSCONS.
- Ergebnis: Der Kunde wird ab bestätigtem Datum beliefert.
2. Lieferantenwechsel
- NLF → NB: Wechselanmeldung via UTILMD (A11), mindestens sieben Werktage vor Termin.
- NB → Alter Lieferant (ALF): Kündigungsinformation (UTILMD A12).
- ALF → NB: Reaktion mit Bestätigung oder Ablehnung (A14) binnen drei Werktagen.
- NB → NLF & ALF: Finale Bestätigung (A15 an NLF, A16 an ALF) binnen eines Werktags.
- MSB/NB → NLF & ALF: Bereitstellung des Wechseldatum-Zählerstands via MSCONS.
- Ergebnis: Nahtloser Übergang zur neuen Belieferung.
3. Abmeldung bei Auszug
- Kunde → Lieferant: Meldet Auszug und Datum.
- LF → NB: Abmeldung via UTILMD (A04) unmittelbar nach Meldung.
- NB → LF: Bestätigung (A05) oder Ablehnung (A99) innerhalb von drei Werktagen.
- MSB/NB → LF: Auszugszählerstand via MSCONS.
- LF → Kunde: Erstellung der Schlussrechnung.
4. Grund- und Ersatzversorgung
- NB: Stellt unversorgte Markt- oder Marktlokationen fest.
- NB → Grundversorger (GV): Beauftragt Ersatzversorgung via UTILMD.
- Nach drei Monaten: Automatischer Übergang in die Grundversorgung, sofern kein neuer Liefervertrag vorliegt.
- GV → NB: Meldet Ende Ersatzversorgung und Start Grundversorgung via UTILMD.
Datenaustausch und Abrechnung
Messdatenfluss
- ORDERS: Lieferant fordert historische oder aktuelle Messwerte an.
- MSCONS: MSB liefert Messwerte über den NB zurück an den Lieferanten.
Abrechnungsmodule
- PRICAT: Netzbetreiber stellt Netznutzungsentgelte bereit.
- INVOIC: NB und MSB senden Rechnungen an den Lieferanten.
- REMADV: Lieferant kann Rechnungen widersprechen oder differenzieren.
- ORDERS / ORDRSP / IFTSTA: Steuerung von Sperr- und Entsperrprozessen bei Zahlungsverzug.
Typische Prozessfristen (Werktage)
Prozessschritt | Frist |
---|---|
Anmeldung beim NB durch den neuen Lieferanten | 7 |
Reaktion des NB auf die Anmeldung (Rückmeldung an NLF/ALF) | 1 |
Reaktion des alten Lieferanten auf die Kündigung | 3 |
Finale Bestätigung des Wechsels durch den NB | 1 |
Rückmeldung des NB bei Abmeldung (Auszug) | 3 |
Messwertübermittlung nach Monatsende | 10 |
Diese Fristen unterstreichen, wie entscheidend automatisierte Marktkommunikation ist: Verzögerungen gefährden den reibungslosen Übergang und erhöhen den Aufwand in der bilateralen Klärung.
Weiterführende Einordnung
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