Der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) steht vor einer komplexen Herausforderung: Mindestens 20% der Pflichteinbaufälle müssen bis Ende 2025 mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sein, doch zum Stand Q4/2024 sind nur 13,91% erreicht. Der Roll-Out-Prozess erfordert präzise Marktkommunikation über EDIFACT-Nachrichten an alle beteiligten Marktrollen – mit klar definierten Fristen, technischen Parametern und Eskalationsmechanismen.
Die Bedeutung ist erheblich: Die Bundesnetzagentur mahnte bereits über 700 gMSB wegen Verzögerungen ab, und bei Nichteinhaltung droht der Verlust der Grundzuständigkeit nach § 45 MsbG. Der Prozess beginnt mindestens drei Monate vor dem geplanten Umbau mit einer IFTSTA-Vorabinformation an alle Marktpartner und erstreckt sich über mehrere Nachrichtenaustausche bis zur finalen Gateway-Konfiguration. Jeder Prozessschritt unterliegt strengen Fristen – vom initialen 3-Monats-Vorlauf über 3- bis 10-Werktage-Reaktionszeiten bis zu 8-Wochen-Umsetzungsfenstern. Negative Bestätigungen können den gesamten Roll-Out blockieren und erfordern sofortige Klärung, notfalls unter Einschaltung der Bundesnetzagentur.
Die initiale Vorabinformation zum Gerätewechsel startet den Prozess
Der Smart Meter Roll-Out beginnt formell mit der IFTSTA-Nachricht (Prüfidentifikator 21029) zur Vorabinformation über den geplanten Gerätewechsel auf ein intelligentes Messsystem (iMS). Diese Nachricht ist keine IFSTA, sondern eine IFTSTA (International Forwarding and Transport Status Message) im EDIFACT-Format, die der gMSB mindestens drei Monate vor der geplanten Ausstattung der Messlokation versendet. Die gesetzliche Grundlage bildet § 5 MsbG, der diese Mindestvorlaufzeit zwingend vorschreibt.
Die IFTSTA 21029 wird parallel an alle relevanten Marktrollen gesendet: den Messstellenbetreiber (insbesondere wenn ein wettbewerblicher MSB die Messlokation betreibt), den aktuellen Lieferanten sowie alle zum Zeitpunkt des Versandes bekannten zukünftigen Lieferanten und den Netzbetreiber. Die Nachricht enthält die Zählpunktbezeichnung, die Marktlokations-ID und den Zeitpunkt, ab dem die Umstellung geplant ist. Nach dem kommunizierten geplanten Zeitpunkt erfolgt der Gerätewechsel innerhalb eines Zeitfensters von acht Wochen. Falls der Einbau in diesem Zeitraum scheitert, muss der gMSB spätestens acht Wochen nach dem geplanten Termin eine Scheitermeldung versenden.
Die Empfänger müssen auf die IFTSTA mit einer CONTRL reagieren, einer automatisch generierten Syntax- und Empfangsbestätigung. Diese CONTRL wird unverzüglich vom EDI-System nach Nachrichtenempfang generiert und bestätigt den technischen Empfang sowie die syntaktische Korrektheit. Eine APERAK (fachliche Fehler- und Bestätigungsmeldung) wird nur bei fachlichen Fehlern versendet, beispielsweise wenn die Marktlokation beim Empfänger unbekannt ist. Im Strombereich wird die CONTRL seit der Festlegung BK6-22-024 nicht mehr für Empfangsbestätigungen verwendet, sondern nur noch als Syntaxfehlermeldung bei fehlerhafter APERAK.
Ein besonderer Fall tritt ein, wenn ein wettbewerblicher MSB die Messlokation betreibt und Bestandsschutz geltend macht oder den Einbau selbst durchführen will. In diesem Fall kann der MSB innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der IFTSTA 21029 mit einer IFTSTA 21030 antworten, um mitzuteilen, dass ein Bestandsschutz besteht oder der MSB den iMS-Einbau eigenständig vornimmt. Diese Reaktionsfrist von drei Werktagen ist einzuhalten, um den Prozess nicht zu verzögern.
Die Stammdatenänderung über UTILMD kommuniziert die Gateway-Konfiguration
Nach der initialen IFTSTA folgt die zentrale Marktnachricht des Roll-Out-Prozesses: die UTILMD-Stammdatenänderung (Prüfidentifikator 11116). Diese wird vom MSB unverzüglich bis spätestens drei Werktage nach Abschluss der Parametrierung des Smart Meter Gateway versendet. Die UTILMD enthält alle vom Gerätewechsel betroffenen Stammdaten: die Zählernummer der modernen Messeinrichtung (mME), die Gateway-Nummer des SMGW, die OBIS-Kennzahlen für die Zählerstände und – entscheidend neu seit Marktkommunikation 2022 – die Konfigurations-ID.
Die Konfigurations-ID ist ein numerischer Wert, der die spezifische Parametrierung des SMGW für die Messwertbildung eindeutig identifiziert. Sie ermöglicht die Unterscheidung zwischen Zählerständen der konventionellen Messeinrichtung, Ersatzwerten der modernen Messeinrichtung und vom SMGW gebildeten Messwerten. Die UTILMD übermittelt außerdem technische Parameter wie Referenzen auf das SMGW, Gerätetyp-Qualifier und die Messlokations- sowie Marktlokations-IDs. Wichtige Zeitangaben sind DTM+92 (Beginn zum, immer 00:00 Uhr des Einbaudatums) und DTM+157 (Änderung zum).
Der Nachrichtenfluss der UTILMD folgt einem klaren Muster: Der MSB sendet die Stammdatenänderung primär an den Netzbetreiber. Dieser fungiert als "Verteiler" und leitet die Information innerhalb der Verarbeitungsfristen weiter an den Lieferanten (PID 11117), den grundzuständigen MSB (PID 11171) und gegebenenfalls an den MSB der Marktlokation (PID 11113). Alle Empfänger müssen die UTILMD bestätigen (PID 11119 oder 11115), wobei die Bestätigungsfrist unverzüglich, spätestens zehn Werktage beträgt.
Über die UTILMD hinaus werden MSCONS-Nachrichten zur Übermittlung von Zählerständen, Energiemengen und später auch Lastgangdaten verwendet. Die MSCONS für Zählerstände hat die PID 13017, Energiemengen die PID 13019. Bei Änderungen der Parametrierung, etwa zur Umstellung von jährlicher auf monatliche Wertübermittlung oder zur Aktivierung von Viertelstunden-Lastgängen, werden ORDERS-Nachrichten (PID 17121) vom Netzbetreiber an den MSB gesendet, auf die dieser mit ORDRSP (PID 19120) antwortet. Die Bestellfrist für Parametrierungsänderungen beträgt mindestens 20 Werktage vor dem Änderungstermin, der stets zum Monatsersten um 00:00 Uhr wirksam wird.
Negative Bestätigungen blockieren den Roll-Out und erfordern sofortige Klärung
Eine negative CONTRL signalisiert einen Syntaxfehler auf der Übertragungsebene und bedeutet, dass die empfangene EDIFACT-Nachricht syntaktisch fehlerhaft ist und nicht verarbeitet werden kann. Gründe hierfür sind falsche EDIFACT-Syntax, ungültige Qualifier, fehlerhafte Segment-Strukturen oder Übertragungsfehler. Der gMSB muss davon ausgehen, dass die Daten beim Empfänger nicht weiterverarbeitet wurden. Die Reaktionspflicht ist eindeutig: Sofortige Fehleranalyse, Kontaktaufnahme außerhalb der EDIFACT-Kommunikation (Telefon oder E-Mail), Fehlerkorrektur und unverzüglicher Neuversand der korrigierten Nachricht. Die Frist für CONTRL-Versand beträgt bei UTILMD/ORDERS im Strombereich nur 15 Minuten. Der Roll-Out kann nicht fortgesetzt werden, bis eine positive Bestätigung vorliegt.
Eine negative APERAK ist schwerwiegender, da sie eine fachliche Ablehnung auf Verarbeitungsebene darstellt. Die Nachricht ist syntaktisch korrekt, aber inhaltlich nicht verarbeitbar. Gründe können AHB-Fehler sein (Z-Codes wie Z29 für fehlende Pflichtangaben oder Z35 für Formatverletzungen), Zuordnungsfehler (Z17: Absender ist dem Zählpunkt nicht zugeordnet; Z18: Empfänger ist dem Zählpunkt nicht zugeordnet) oder fachliche Ablehnungen durch Marktpartner. Der gMSB muss einen obligatorischen Klärungsprozess initiieren: detaillierte Prüfung der APERAK-Fehlercodes, fachliche Korrektur (beispielsweise korrekte Zählpunktbezeichnung oder Schaffung einer Vertragsgrundlage) und erneute Übermittlung nach Klärung. Die APERAK-Frist bei Verarbeitbarkeitsfehlern ist der nächste Werktag, 12 Uhr.
Bei anhaltender Ablehnung folgt ein dreistufiger Eskalationsplan: Stufe 1 umfasst bilaterale Klärung in den ersten sieben Tagen mit direktem Kontakt und Dokumentation aller Kommunikationsversuche. Stufe 2 ist die Management-Eskalation von Tag 8 bis 14 mit schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung. Ab Tag 15 tritt Stufe 3 in Kraft mit Einschaltung der Clearingstelle EEG|KWKG ([email protected], Charlottenstraße 65, 10117 Berlin) oder der Bundesnetzagentur. Die BNetzA hat nach § 76 MsbG Aufsichtsbefugnisse und kann Unternehmen verpflichten, Verhalten abzustellen, das MsbG-Bestimmungen entgegensteht. Sie kann Zwangsgelder verhängen und Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen.
Der gMSB kann den Roll-Out grundsätzlich erzwingen, jedoch mit Einschränkungen. Die gesetzliche Einbaupflicht nach § 29 MsbG besteht bei Verbrauchern über 6.000 kWh/Jahr, EEG/KWK-Anlagen 7-100 kW und steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG. Bei unbegründeter Ablehnung durch Marktpartner kann die BNetzA-Aufsicht greifen, und es sind ordnungsrechtliche Maßnahmen möglich. Grenzen bestehen jedoch bei technischer Unmöglichkeit, ungeklärten Datenschutzbedenken und bei freiwilligen Einbaufällen, wo keine Zwangsmöglichkeit besteht. Die zeitlichen Verzögerungen durch negative Bestätigungen sind erheblich: CONTRL-Fehler verzögern um 1-5 Tage, APERAK-Fehler um 2-30 Tage, Eskalationen um 30-90 Tage – was die Einhaltung der 20%-Quote bis Ende 2025 gefährdet.
Ausbau- und Einbauzählerstände werden strukturiert über MSCONS übermittelt
Der Ausbauzählerstand des alten Zählers wird beim physischen Ausbau der konventionellen Messeinrichtung (kME) erfasst. Der exakte Zeitpunkt wird dokumentiert, beispielsweise 22.05.2022, 08:03 Uhr. Für die prozessuale Verarbeitung wird der Zählerstand jedoch auf den Tagesbeginn des Ausbaudatums gesetzt, also 22.05.2022, 00:00 Uhr. Die Übermittlung erfolgt über eine MSCONS-Nachricht (PID 13017) mit folgenden Kernelementen: DTM+7 für den Nutzungszeitpunkt (00:00 Uhr am Ausbaudatum), DTM+60 für das Konstruktionsänderungsdatum (exakter Ausbauzeitpunkt mit Uhrzeit), RFF+MG für die Gerätenummer des ausgebauten Zählers, PIA+5 für die OBIS-Kennzahl (1-1:1.8.0 für Wirkenergie Bezug) und QTY+220 für den wahren Wert des Zählerstands.
Der MSB übermittelt den Ausbauzählerstand an den Netzbetreiber und den Lieferanten gemäß WiM-Kapitel III.2.4.3. Optional erfolgt die Übermittlung auch an den Übertragungsnetzbetreiber bei RLM-Messung. Die Frist beträgt unverzüglich nach Ausbau, spätestens zehn Werktage nach der UTILMD-Stammdatenmeldung. Zusätzlich muss zwischen dem letzten energiemengenrelevantem Zählerstand und dem Ausbauzählerstand eine Energiemenge als MSCONS (PID 13019) übermittelt werden, die den Verbrauch in diesem Zeitraum dokumentiert.
Der Einbauzählerstand des Smart Meters wird beim Einbau des iMS (moderne Messeinrichtung plus Smart Meter Gateway) erfasst. Der Anfangszählerstand der mME wird dokumentiert, beispielsweise bei Einbau am 22.05.2022, 08:47 Uhr, wobei der Nutzungszeitpunkt wieder auf Tagesbeginn gesetzt wird. Entscheidend ist, dass dieser Zählerstand zunächst als Ersatzwert übermittelt wird, gekennzeichnet durch QTY+67 und den Plausibilisierungshinweis STS+Z33++ZS2 ("Wert auf Basis der mME"). Das liegt daran, dass zwischen dem physischen Einbau (Zeitpunkt t2) und dem Abschluss der Parametrierung (Zeitpunkt t3) das SMGW noch keine Messwerte bildet.
Die MSCONS für den Einbauzählerstand enthält zusätzlich zur Zählerinformation die Konfigurations-ID (RFF+AGK) und referenziert die SMGW-Gerätenummer statt der Zählernummer. Die Empfänger sind identisch zu den Ausbau-Zählerständen: Netzbetreiber, Lieferant und grundzuständiger MSB. Alle MSCONS-Nachrichten werden über die Vorgangsnummer (IDE+24) mit der zugehörigen UTILMD-Meldung verknüpft, um den Zusammenhang herzustellen. Die monatliche Messwertübermittlung erfolgt dann bis zum zehnten Werktag des Folgemonats, bei Lieferende oder Auszug zeitnah, spätestens zum zehnten Werktag des Folgemonats.
Die SMGW-Konfiguration erfordert präzise technische Parameter und OBIS-Codes
Die Sicherstellung der rechtzeitigen Übermittlung der Smart Meter Gateway-Konfiguration erfolgt über die UTILMD-Stammdatenänderung unmittelbar nach Abschluss der Parametrierung. Die zu kommunizierenden technischen Parameter umfassen mehrere Segmentgruppen in der UTILMD-Struktur: SEQ+Z03 für Zähleinrichtungsdaten mit Referenz auf die SMGW-Nummer (RFF+Z14), Zählertyp (CAV+MME:::Z04 für Standard-mME) und Zählernummer (CAV+Z30). Die SEQ+Z13-Segmentgruppe enthält die Smartmeter-Gateway-Daten mit dem Qualifier CCI+++E13 und der SMGW-Identifikation.
Die entscheidende Segmentgruppe ist SEQ+Z20 für OBIS-Konfigurationsdaten. Sie enthält die Referenz zum SMGW (RFF+Z14), die Messlokations-ID (RFF+Z19), die Marktlokations-ID (RFF+Z18), die Konfigurations-ID (RFF+AGK) und die OBIS-Kennzahlen (PIA+5). Die OBIS-Kennzahlen folgen der Struktur A-B:C.D.E*F, wobei wichtige Codes für SMGW sind: 1-1:1.8.0 für Wirkenergie Bezug gesamt (tariflos), 1-1:1.8.1 für Wirkenergie Bezug Tarif 1 (Hochtarif), 1-1:1.8.2 für Tarif 2 (Niedertarif), 1-1:2.8.0 für Wirkenergie Lieferung, 1-1:1.9.0 für Energiemenge auf Marktlokationsebene und 1-1:1.29.0 für viertelstündliche Zählerstände (Lastgang).
Die OBIS-Struktur definiert A als Medium (1=Elektrizität, 7=Gas), B als Kanal (0-65, vom MSB vergeben), C als Messart (1=Wirkleistung, 2=Blindleistung), D als Messgröße (8=Energie, 29=Lastgang) und E als Tarif (0=gesamt, 1=Tarif 1, 2=Tarif 2). Die Konfigurations-ID wird vom SMGW bei der ersten Parametrierung generiert und bleibt für die ursprünglichen OBIS-Kennzahlen bestehen, selbst wenn später weitere OBIS-Codes hinzugefügt werden. Bei Erweiterungen können zusätzliche Konfigurations-IDs für neue Parametrierungen entstehen.
Das Timing der Konfigurationsübermittlung folgt einem strukturierten Ablauf: Nach dem physischen Einbau (Zeitpunkt t3, wenn Verbindungsaufbau zwischen mME und SMGW sowie Parametrierung abgeschlossen sind) sendet der MSB die UTILMD an den NB (PID 11116). Der NB bestätigt (PID 11119) und leitet an Lieferant (PID 11117) und gMSB (PID 11171) weiter. Diese antworten ebenfalls mit Bestätigungen. Die Stammdatenmeldung erfolgt zeitnah nach Parametrierung, das Dokumenten-/Nachrichtendatum liegt typischerweise am Tag nach t3, und die Änderungswirkung tritt zum Tagesbeginn des Einbaudatums ein. Alle Fristen für die UTILMD-Antworten betragen unverzüglich, spätestens zehn Werktage.
Der Prozess aus Sicht der verschiedenen Marktrollen zeigt unterschiedliche Verantwortlichkeiten
Aus Sicht des grundzuständigen Messstellenbetreibers beginnt der Prozess sechs Monate vor dem Rollout mit der Veröffentlichung des Rollout-Umfangs, des Leistungsumfangs für die nächsten drei Jahre und der voraussichtlichen Kosten nach Preisobergrenzen. Drei Monate vor dem Umbau folgt die Pflicht zur Information nach § 37 Abs. 2 MsbG an Anschlussnutzer, Anschlussnehmer und Anlagenbetreiber mit Hinweis auf die Wahlmöglichkeit eines alternativen MSB. Der gMSB meldet den Beginn des Messstellenbetriebs beim Netzbetreiber über UTILMD an, wobei die Antwortfrist des NB unverzüglich, spätestens am dritten Werktag nach Eingang beträgt.
Am Tag des Umbaus erfolgt der Zählerausbau und Einbau der neuen Messeinrichtung mit Dokumentation aller Zählerstände, Erfassung des exakten Zeitpunkts und Unterschrift des Kunden. Der Zeitpunkt des Gerätewechsels wird prozessual immer auf 00:00 Uhr festgelegt. Unverzüglich nach dem Umbau sendet der gMSB die Stammdatenänderung an den NB per UTILMD mit allen vom Gerätewechsel betroffenen Stammdaten, dem Wechselgrund, dem Zeitpunkt des Einbaus und den Einbauzählerständen. Die regulatorischen Rollout-Verpflichtungen nach § 45 MsbG sind streng: Bis Ende 2025 müssen mindestens 20% der Pflichteinbaufälle mit iMSys ausgestattet sein, bis Ende 2028 mindestens 50%, bis Ende 2030 mindestens 95% und bis Ende 2032 der vollständige Rollout abgeschlossen sein.
Der Netzbetreiber nimmt im Prozess eine zentrale Verteilerrolle ein. Bei Empfang der Anmeldung vom neuen MSB prüft er die Identifikation der Messlokation und bestehende Zuordnungen spätestens am dritten Werktag nach Eingang. Falls bereits ein MSB zugeordnet ist, sendet der NB unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf des vierten Werktags, eine Abmeldeanfrage an den alten MSB. Dieser hat drei Werktage zur Beantwortung; bei Nichtbeantwortung gilt automatische Zustimmung. Der NB bestätigt die Anmeldung des neuen MSB spätestens bis zum Ablauf des achten Werktags mit Übermittlung aller erforderlichen Stammdaten und Information über die Lokationsbündelstruktur.
Nach erfolgreicher Zuordnung übernimmt der NB die Stammdatenverteilung: Er leitet die UTILMD-Änderungen an den Lieferanten, bei Datenaggregation an den Übertragungsnetzbetreiber und an den grundzuständigen MSB weiter. Bei der Netzanbindung koordiniert er die technischen Anforderungen, prüft die messtechnischen Gegebenheiten und bestimmt bei komplexen Lokationsbündeln den MSB der Marktlokation. Die Synchronmodell-Anforderungen ab 04.04.2025 verlangen, dass Bilanzierung und Netznutzung synchron laufen, was für den NB zusätzliche Koordinationsaufgaben bedeutet.
Aus Sicht des Lieferanten beginnt der Prozess mit dem Empfang von Stammdatenänderungen vom Netzbetreiber über UTILMD bei MSB-Wechsel. Der LF erhält Informationen über die neue Messeinrichtung, Änderungen der Messlokationsstruktur und bei iMSys über Zählerstandsgangmessung mit viertelstündlich ermittelten Zählerständen. Die Prüfung von Zählerstandsdaten ist entscheidend für korrekte Abrechnung: Bei unterjährigem Wechsel erhält der LF die bisher gemessenen Arbeits- und Leistungswerte vom NB und muss diese plausibilisieren. Bei iMSys-Ausstattung empfängt er nach § 55 MsbG Zählerstandsgangmessungen, die für dynamische Tarife und detaillierte Abrechnung nutzbar sind.
Der wettbewerbliche Messstellenbetreiber unterscheidet sich vom gMSB durch das Fehlen von Rollout-Verpflichtungen – er hat keine gesetzlichen Einbauquoten nach § 45 MsbG und kann Kunden sowie Zeitplanung frei wählen. Er ist nicht an die Preisobergrenzen des § 30 MsbG gebunden und kann individuelle Preismodelle sowie Zusatzleistungen wie Visualisierungslösungen, Energieportale und individualisierte Messkonzepte anbieten. Bei Übernahme vom gMSB muss der Kunde sein Wahlrecht nach § 5 MsbG ausüben, wobei der Vertrag mit dem gMSB entschädigungslos endet, wenn die Laufzeit mindestens zur Hälfte abgelaufen und mindestens fünf Jahre betragen hat und zwischen Ausübung des Wahlrechts und Vertragsbeendigung mindestens drei Monate liegen. Die UTILMD-Prozesse sind identisch zum gMSB mit denselben Fristen für NB-Antwort am dritten Werktag.
Der zeitliche Ablauf folgt klar strukturierten Fristen über mehrere Monate
Der chronologische Zeitplan beginnt mit der strategischen Planung zwölf Monate vor dem geplanten Roll-Out, in der der gMSB die Rollout-Strategie entwickelt. Sechs Monate vor dem Roll-Out erfolgt die Veröffentlichungsphase nach § 37 Abs. 4 MsbG, in der Umfang, Leistungen und Kosten publiziert werden müssen. Die Kundeninformation ist drei Monate vor dem Umbau verpflichtend – der gMSB muss nach § 37 Abs. 2 MsbG alle Anschlussnutzer und Anschlussnehmer informieren und auf das Wahlrecht eines alternativen MSB hinweisen.
Vier bis sechs Wochen vor dem geplanten Umbau empfiehlt sich die Voranmeldung beim Netzbetreiber, auch wenn keine gesetzliche Mindestvorlaufzeit für die MSB-Anmeldung existiert. Diese Praxisempfehlung ermöglicht dem NB ausreichend Zeit für Prüfungen. Der NB muss die Identifikation der Messlokation spätestens am dritten Werktag nach Eingang mitteilen. Falls bereits ein MSB zugeordnet ist, sendet der NB die Abmeldeanfrage spätestens bis zum vierten Werktag. Der alte MSB hat maximal drei Werktage zur Beantwortung der Abmeldeanfrage, sodass die Antwort spätestens am siebten Werktag nach initialer Anmeldung vorliegen sollte. Die finale Bestätigung der Anmeldung durch den NB erfolgt spätestens am achten Werktag nach Eingang.
Am Tag des Umbaus (T-Tag, 00:00 Uhr) erfolgt der Gerätewechsel, wobei der prozessuale Zeitpunkt immer auf Tagesbeginn gesetzt wird, auch wenn der physische Umbau tagsüber stattfindet. Unverzüglich nach dem Umbau übermittelt der MSB die Stammdatenänderung mit allen Einbaudaten. Der NB leitet diese Stammdaten ebenfalls unverzüglich an alle Berechtigten weiter. Innerhalb von zehn Werktagen nach der UTILMD-Gerätewechselmeldung sollten die MSCONS-Nachrichten mit Ausbau- und Einbauzählerständen beim Empfänger vorliegen.
Die Fristenberechnung erfolgt nach Werktagen, wobei nur Montag bis Freitag zählen (ohne Samstag, Sonntag und Feiertage). Der 24.12. und 31.12. gelten als Feiertage. Das Tagesende ist technisch 00:00 Uhr des Folgetages. Der Fristbeginn liegt am Tag nach Meldungseingang gemäß § 187 Abs. 1 BGB. Spezielle Fristen aus GPKE/WiM sind sieben Werktage Vorlauf bei Lieferantenwechsel mit Marktlokations-ID-Identifikation, zehn Werktage Vorlauf ohne Marktlokations-ID-Identifikation und bei bilanzierungsrelevanten Stammdatenänderungen die Wirksamkeit zum Beginn eines Monats, einen Monat in der Zukunft. Die CONTRL-Versandfristen sind je nach Nachrichtentyp unterschiedlich: allgemein sechs Stunden, bei UTILMD/ORDERS im Strombereich nur 15 Minuten, bei ALOCAT im Gasbereich 45 Minuten.
Die EDIFACT-Formate definieren die technische Umsetzung der Marktkommunikation
Die IFTSTA-Nachrichtenstruktur für die Vorabinformation zum iMS-Ersteinbau (Prüfidentifikator 21029) folgt dem UN/EDIFACT-Standard mit folgenden Hauptsegmenten: UNA definiert optional die Trennzeichen, UNB bildet den Interchange Header mit Absender- und Empfänger-IDs, UNH ist der Message Header mit der Nachrichtenspezifikation IFTSTA:D:18A:UN:2.0g (aktuelle Version 2.0h), BGM+ZNN kennzeichnet den Dokumenttyp "Zuordnungsbestätigung/Nachricht", DTM+137 enthält das Nachrichtenerstellungsdatum/-zeit, RFF+Z13:21029 spezifiziert den entscheidenden Prüfidentifikator, NAD+MS gibt den Absender (gMSB) und NAD+MR den Empfänger an, wobei Qualifier 293 die BDEW-Codenummer (Marktpartner-ID) kennzeichnet.
Die LOC-Segmente enthalten die Lokationsinformationen: LOC+172 für die Marktlokations-ID, LOC+Z16 für die Messlokations-ID mit Qualifier Z15 und LOC+Z08 für die Zählpunktbezeichnung. DTM+92 spezifiziert den geplanten Zeitpunkt des Einbaus im Format CCYYMMDD (102) oder CCYYMMDDHHMM (203). Das STS-Segment mit STS+Z19+Z17 zeigt den Planungsstatus "geplant" an, weitere Statuswerte sind Z18 für "durchgeführt", Z81 für "gescheitert" und Z82 für "storniert". Die Nachricht schließt mit UNT (Message Trailer) und UNZ (Interchange Trailer).
Die UTILMD-Nachrichtenstruktur ist komplexer und hierarchisch aufgebaut. Nach UNH und BGM+E03 (Gerätewechselmeldung) folgen die Marktpartner-Segmente NAD+MS und NAD+MR. Die Segmentgruppe SG3 für den Meldepunkt beginnt mit LOC+172 für die Marktlokations-ID, gefolgt von DTM+92 (Beginn zum, Änderungswirksam ab) und DTM+157 (Änderung zum). Innerhalb von SG10 (Messlokation) befindet sich SEQ+Z03 für Zähleinrichtungsdaten mit RFF+Z14 als Referenz auf das SMGW, CCI+++E13 für den Gerätetyp, CAV+MME für moderne Messeinrichtung und CAV+Z30 für die Gerätenummer.
Das kritische SEQ+Z20-Segment für OBIS-Daten enthält RFF+Z14 (Referenz SMGW), RFF+Z19 (Messlokations-ID), RFF+Z18 (Marktlokations-ID), das entscheidende RFF+AGK für die Konfigurations-ID und PIA+5 für die OBIS-Kennzahl. SEQ+Z13 beschreibt das SMGW-Gerät selbst mit CAV+Z30 für die SMGW-Nummer. Wichtige Qualifier sind CCI+++E13 für Smart Meter Gateway, CCI+++Z83 für messtechnische Einordnung der Marktlokation und CAV+Z52 für die Kennzeichnung als iMS. Die UTILMD schließt mit UNT ab.
Die MSCONS-Struktur für Zählerstände beginnt mit UNH und BGM, gefolgt von NAD-Segmenten für Absender und Empfänger. LOC+172 spezifiziert die Marktlokations-ID. Entscheidend sind die Zeitangaben: DTM+7 für den Nutzungszeitpunkt (immer 00:00 Uhr des betreffenden Tages für prozessuale Zuordnung) und DTM+60 für das Konstruktionsänderungsdatum (exakter Zeitpunkt mit Uhrzeit für technische Dokumentation). RFF+MG enthält die Gerätenummer, bei iMS die SMGW-Nummer statt der Zählernummer. RFF+AGK ist wieder die Konfigurations-ID, die bei Smart Meter Gateways zwingend übermittelt werden muss. PIA+5 gibt die OBIS-Kennzahl an, QTY den Mengenwert mit Qualifier 220 für wahren Wert oder 67 für Ersatzwert. Der Plausibilisierungshinweis STS+Z33++ZS2 kennzeichnet "Wert auf Basis der modernen Messeinrichtung".
Die vollständigen Anwendungshandbücher werden vom BDEW gepflegt und über die Plattform www.bdew-mako.de bereitgestellt. Die aktuellen Versionen sind für IFTSTA die Version 2.0h, für UTILMD die Version 11A und für MSCONS ebenfalls 11A. Halbjährliche Formatupdates erfolgen am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres. Die Message Implementation Guidelines (MIGs) spezifizieren detailliert alle Bedingungen, wobei Muss-Felder (M) immer gefüllt sein müssen, Soll-Felder (X) gefüllt werden sollten, wenn verfügbar, und Kann-Felder (O) optional sind. Die Prüfidentifikatoren (Prüfis) im Segment RFF+Z13 steuern die Prozesszuordnung: 21029 für Vorabinformation zum Gerätewechsel auf iMS, 21030 für Information Bestandsschutz/Eigenausbau iMS, 21027 für Information über Scheitern des Gerätewechsels, 11116 für Stammdatenänderung vom MSB ausgehend und 13017 für Zählerstandsübermittlung.
Praktische Handlungsempfehlungen sichern erfolgreichen Roll-Out
Für einen erfolgreichen Smart Meter Roll-Out sind mehrere kritische Erfolgsfaktoren entscheidend. Der gMSB muss mit frühzeitiger Planung mindestens sechs Monate vor Roll-Out-Beginn starten, die Informationspflichten drei Monate vor Umbau strikt einhalten und EDIFACT-Nachrichten automatisiert verarbeiten. Enge Koordination mit dem Netzbetreiber für Stammdatenverteilung und ausreichende Ressourcenplanung mit genügend Monteuren für die Einbauziele sind unverzichtbar. Die Dokumentation aller Prozessschritte, Fehlerfälle und Eskalationen ermöglicht kontinuierliche Verbesserung und Nachweis gegenüber der Bundesnetzagentur.
Der Netzbetreiber muss schnelle Reaktionszeiten innerhalb von drei bis acht Werktagen gewährleisten, hohe Stammdatenqualität mit korrekten Marktlokations-IDs und Messlokations-IDs sicherstellen und Automatisierung für schnelle Prüfung und Bestätigung implementieren. Die effiziente Bearbeitung von Abmeldeanfragen und die Vorbereitung auf das Synchronmodell ab 04.04.2025 sowie den 24-Stunden-Lieferantenwechsel ab 01.01.2026 erfordern erhebliche IT-Anpassungen. Die Rolle als zentraler Verteiler von Stammdaten an alle Berechtigten macht den NB zur kritischen Schnittstelle im gesamten Prozess.
Lieferanten müssen ihre Systeme auf den Empfang von Zählerstandsgangmessungen vorbereiten, Prozesse für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel ab 2026 anpassen und auf das synchrone Bilanzierungsmodell ab 04.04.2025 umstellen. Die Nutzung von viertelstündlichen iMSys-Daten für dynamische Tarife und detaillierte Kundenberatung bietet Differenzierungsmöglichkeiten im Wettbewerb. Der wettbewerbliche MSB profitiert von vertraglicher Klarheit mit Beachtung der Kündigungsfristen (mindestens drei Monate, mindestens fünf Jahre Laufzeit) und kann sich durch Mehrwertservices und Zusatzleistungen vom gMSB differenzieren.
Häufige Fehlerquellen sind falsche Empfängerlisten bei IFTSTA 21029 (alle aktuellen und zukünftigen Lieferanten müssen informiert werden), Fristversäumnisse bei der 3-Monats-Frist (bei Nichterfüllung droht Verlust der Grundzuständigkeit nach § 45 MsbG), fehlende oder falsche Prüfidentifikatoren (Prüfi 21029 ist spezifisch für Vorabinformation) und unvollständige Lokationsangaben (Marktlokations-ID, Messlokations-ID und Zählpunktbezeichnung müssen korrekt und konsistent sein). Präventive Maßnahmen wie regelmäßige Stammdatenpflege, IT-System-Tests vor Produktivbetrieb, automatische Formatvalidierung vor Versand und Mitarbeiterschulungen zu EDIFACT/AHB minimieren diese Risiken.
Die kritische Herausforderung im Markt zeigt sich im Stand Q4/2024: Nur 13,91% der Pflichteinbaufälle sind mit iMSys ausgestattet, 340 MSB (44%) haben noch nicht mit dem Roll-Out begonnen, und das Ziel von 20% bis Ende 2025 erscheint für viele gMSB ambitioniert. Die Bundesnetzagentur verschärft den Druck mit Erinnerungsbriefen und Abmahnungen, und bei anhaltenden Verzögerungen drohen Sanktionen bis zum Entzug der Grundzuständigkeit. Der Erfolg des Roll-Outs hängt von effizienter Prozessautomatisierung, klarer Kommunikation zwischen allen Marktrollen und konsequenter Einhaltung der regulatorischen Vorgaben ab.