Um von den Regelungen des §14a EnWG zu profitieren, müssen Sie einige Schritte beachten:
Voraussetzungen prüfen
- Zunächst ist es wichtig festzustellen, ob Ihre Geräte die Voraussetzungen erfüllen:
- Ihre Wärmepumpe und Wallbox müssen jeweils eine Leistung von über 4,2 kW haben.
- Die Geräte müssen im Niederspannungsnetz angeschlossen sein.
- Wenn die Geräte nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, fallen sie automatisch unter die neue Regelung.
Anmeldung beim Netzbetreiber
Wenn Ihre Geräte die Voraussetzungen erfüllen:
- Kontaktieren Sie einen Elektroinstallateur, falls dies noch nicht geschehen ist.
- Der Elektroinstallateur muss Ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (Wärmepumpe und Wallbox) beim Netzbetreiber anmelden.
- Technische Anforderungen
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Geräte die technischen Anforderungen erfüllen:
- Sie müssen in der Lage sein, auf eine maximale Bezugsleistung von 4,2 kW abgeregelt zu werden.
- Eine digitale Schnittstelle gemäß VDE-AR-E 2829-6-1 ist vorteilhaft für eine optimierte Umsetzung der Anforderungen.
Netzentgeltreduzierung
- Nach erfolgreicher Anmeldung und Erfüllung der technischen Anforderungen:
- Sie profitieren automatisch von reduzierten Netzentgelten für Ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.
- Es gibt verschiedene Modelle der Netzentgeltreduzierung. Informieren Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber über die für Sie geltenden Optionen.
Beachten Sie
- Die Teilnahme an §14a EnWG ist für Geräte über 4,2 kW, die nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, verpflichtend.
- Ein separater Zähler für die Geräte ist nicht mehr erforderlich.
- Der normale Haushaltsstrom bleibt von der Regelung unberührt.
Indem Sie diese Schritte befolgen, können Sie von den Vorteilen des §14a EnWG profitieren, einschließlich reduzierter Netzentgelte und der Unterstützung eines stabilen Stromnetzes.