Das am 22. Mai 2023 verabschiedete Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende bringt umfangreiche Änderungen in mehreren Gesetzen mit sich, um die Digitalisierung und Effizienz der Energiewirtschaft zu fördern. Wesentliche Neuerungen betreffen die Einführung von virtuellen Summenzählern, Anpassungen bei Kostenanerkennungen und die Flexibilisierung von Prüfungsaufgaben der Bundesnetzagentur. Zudem werden die Anforderungen an Smart-Meter-Gateways aktualisiert, einschließlich Cybersicherheitsverantwortungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Das Gesetz legt Preisobergrenzen für den Rollout intelligenter Messsysteme fest und regelt die Einführung standardisierter Prozesse zur Datenverarbeitung und -übermittlung. Zudem wird das Ziel einer nachhaltigen, verbrauchergerechten und treibhausgasneutralen Energieversorgung betont. Betreiber bestimmter Anlagen müssen sich mit neuen Anforderungen zur Steuerung und zur technischen Ausstattung mit Smart-Meter-Gateways auseinandersetzen. Schließlich präzisiert das Gesetz Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Messstellenbetreibern, einschließlich deren Informations- und Dokumentationspflichten, um eine effiziente Verwaltung und Datensicherheit zu gewährleisten.

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