Gemeinsam für die Energiewende – Das Stromkollektiv nach §42c EnWG

Blogartikel: Gemeinsam für die Energiewende – Das Stromkollektiv nach §42c EnWG Stellen Sie sich vor, Ihre Gemeinde oder Nachbarschaft könnte Strom so effizient und nachhaltig nutzen, dass sowohl Kosten als auch CO₂-Emissionen sinken. Klingt utopisch? Nicht mehr! Dank des neu eingeführten §42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) haben Stromkollektive eine klare gesetzliche Grundlage. Aber was genau ist ein Stromkollektiv, und warum sollten Sie sich dafür interessieren? Was ist ein Stromkollektiv? Ein Stromkollektiv ist eine Gemeinschaft, die gemeinsam Strom erzeugt, nutzt und verwaltet....

Lesezeichen - Briefing Energy Sharing mit Stromkollektiv (STROMDAO, 2024)

Ein Stromkollektiv, basierend auf §42c des Energiewirtschaftsgesetzes, erlaubt ab Ende 2024 die gemeinschaftliche Erzeugung, Nutzung und Verwaltung von Strom. Ziel ist es, den externen Strombezug zu minimieren und Überschüsse effizient zu vermarkten. Wirtschaftlicher Erfolg hängt davon ab, dass die Erzeugung kleiner als der Bedarf ist und mindestens 100.000 kWh pro Jahr erreicht werden. Dienstleister wie die STROMDAO GmbH helfen bei der Verwaltung, Bilanzierung und Vermarktung des Kollektivs. Voraussetzungen für die Teilnehmer sind ein intelligentes Messsystem und die Bindung an einen Stromlieferanten....