Lesezeichen - Briefing Energy Sharing mit Stromkollektiv (STROMDAO, 2024)
Ein Stromkollektiv, basierend auf §42c des Energiewirtschaftsgesetzes, erlaubt ab Ende 2024 die gemeinschaftliche Erzeugung, Nutzung und Verwaltung von Strom. Ziel ist es, den externen Strombezug zu minimieren und Überschüsse effizient zu vermarkten. Wirtschaftlicher Erfolg hängt davon ab, dass die Erzeugung kleiner als der Bedarf ist und mindestens 100.000 kWh pro Jahr erreicht werden. Dienstleister wie die STROMDAO GmbH helfen bei der Verwaltung, Bilanzierung und Vermarktung des Kollektivs. Voraussetzungen für die Teilnehmer sind ein intelligentes Messsystem und die Bindung an einen Stromlieferanten....