Innovationsfreundliche Rahmenbedingungen beschlossen

Das Bundeskabinett hat heute eine Reihe von wichtigen Gesetzesänderungen im Energiewirtschaftsrecht (EnWG) beschlossen. Dabei soll das Energiesystem modernisiert und die Innovationskraft durch flexible gesetzliche Rahmenbedingungen gefördert werden. Besonders hervorzuheben sind die Änderungen im Bereich der Netzregulierung und Endkundenmärkte, die geplante Weiterentwicklung des Smart-Meter-Rollouts sowie das neue Reallabore-Gesetz.

Änderungen im Energiewirtschaftsrecht

Ziel der Anpassungen im Energiewirtschaftsrecht ist es, die Stromversorgung auch in einer immer stärker auf erneuerbare Energien basierenden Landschaft stabil und bezahlbar zu halten. Durch die neuen Regelungen können Betreiber von Erzeugungsanlagen künftig ihren produzierten Strom eigenständig vermarkten, wodurch auch kleine Anlagen eine Möglichkeit zur Teilnahme an den Strommärkten erhalten. Diese Vernetzung erlaubt Netzbetreibern, bei Bedarf auch auf Kleinanlagen zurückzugreifen, um die Netzstabilität zu sichern.

Der Ausbau intelligenter Messsysteme, der sogenannte Smart-Meter-Rollout, wird durch das neue Gesetz wirtschaftlicher gestaltet. Es ist geplant, die Möglichkeiten der digitalen Infrastruktur durch ein „Smart-Grid-Rollout“ zu erweitern, sodass Verbrauchs- und Erzeugungsflexibilitäten gezielt genutzt werden können. Netzbetreiber und andere Akteure des Energiemarktes erhalten dadurch mehr Handlungsspielräume, um das Energiesystem insgesamt effizienter und stabiler zu gestalten.

Um dem steigenden Energiebedarf gerecht zu werden, wurde auch das Bundesbedarfsplangesetz angepasst, um den Ausbau der Übertragungsnetze zu beschleunigen. Indem die energiewirtschaftliche Notwendigkeit der im Netzentwicklungsplan genannten Vorhaben festgestellt wird, soll die Planungs- und Genehmigungsphase deutlich verkürzt werden. Zusätzlich sollen die Regelungen zu flexiblen Netzanschlüssen eine effizientere Nutzung vorhandener Netzkapazitäten ermöglichen, was besonders für Speicheranschlüsse von Bedeutung ist.

Das Reallabore-Gesetz – Förderung für Innovationen

Mit dem Reallabore-Gesetz geht die Bundesregierung einen weiteren Schritt zur Förderung von Innovationen. Dieses Gesetz erlaubt es Unternehmen und Forschungseinrichtungen, neue Technologien und Dienstleistungen unter realen Bedingungen zu testen, auch wenn diese bisher in der geltenden Gesetzgebung nicht vollständig berücksichtigt sind. So können etwa Projekte wie autonom fahrende Fahrzeuge oder Telemedizin in einem rechtssicheren Raum erprobt werden. Durch solche „Experimentierklauseln“ erhalten Behörden die Möglichkeit, für eine befristete Zeit Innovationen auszuprobieren und damit wertvolle Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen zu gewinnen.

Das Gesetz stellt einen zentralen Baustein der Reallabore-Strategie dar, die seit 2019 verfolgt wird. Damit sollen die Genehmigungsprozesse für innovative Projekte vereinfacht und die Hürden für deren Implementierung abgebaut werden. Die gewonnenen Erkenntnisse aus diesen Reallaboren bieten eine wertvolle Grundlage, um Regulierungen an die Erfordernisse der Zukunft anzupassen und somit einen schnelleren Innovationszyklus zu ermöglichen.

Eigene Einschätzung

Die Entscheidung für das Reallabore-Gesetz begrüßen wir von STROMDAO GmbH besonders. In unserer täglichen Arbeit erleben wir, wie herausfordernd es ist, digitale Infrastrukturen und innovative Geschäftsmodelle in Einklang mit bestehenden Regularien zu bringen. Oft bremst die aktuelle Regulierung spannende Ansätze, die zur Energiewende beitragen könnten, weil diese Innovationen einfach noch nicht im gesetzlichen Rahmen vorgesehen sind. Die neuen Freiräume durch das Reallabore-Gesetz könnten genau hier Abhilfe schaffen und dazu beitragen, dass sich die dringend benötigten Lösungen für die Energieversorgung der Zukunft schneller etablieren lassen.

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