Seit dem Inkrafttreten des Solarpakets I zum 1.1.2024 steht neben dem klassischen Mieterstrommodell ein neuer Player im Bereich der lokalen Stromversorgung zur Verfügung: die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Das Gesetzespaket soll den Bau und Betrieb von Solaranlagen vereinfachen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien insgesamt beschleunigen. Doch welches Modell eignet sich für welchen Anwendungsfall? Wir bringen Licht ins Dunkel!
Die Evolution der lokalen Stromversorgung
Die Energiewende findet nicht nur auf großen Freiflächen statt – auch unsere Dächer bergen enormes Potenzial für die Stromerzeugung. Mit dem Solarpaket I wurden wichtige Verbesserungen für die dezentrale Stromversorgung im Gebäudebereich angestoßen. Ein besonderer Fortschritt: Mieterstrom ist nun auch auf Gewerbegebäuden möglich. Dies eröffnet neue Potenziale, da gerade diese Gebäude oft über große, ungenutzte Dachflächen verfügen.
Die Modelle im Detail
Das Mieterstrommodell
Das klassische Mieterstrommodell nach § 42a EnWG wurde durch das Solarpaket I deutlich erweitert. Neu ist, dass die Mieterstromförderung nicht mehr auf Wohngebäude beschränkt ist. Die Bundesregierung erwartet allein durch diese Erweiterung einen jährlichen zusätzlichen Zubau von 11 MW – Experten gehen sogar von einem deutlich höheren Potenzial aus.
Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Die neue Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG wurde als vollständig neues Liefermodell eingeführt. Sie soll eine bürokratiearme Alternative zum klassischen Mieterstrom darstellen, bei der der Anlagenbetreiber von vielen Lieferantenpflichten befreit ist.
Der große Vergleich
Aspekt | Mieterstrom | Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung |
---|---|---|
Rechtliche Grundlage | § 42a EnWG | § 42b EnWG |
Vollversorgungspflicht | Ja - muss garantiert werden | Nein - nur Teilversorgung |
Zusätzlicher Stromvertrag | Nein - alles aus einer Hand | Ja - wird zusätzlich benötigt |
Förderung | Mieterstromzuschlag möglich | Keine spezielle Förderung, nur EEG-Vergütung für Überschusseinspeisung |
Bürokratischer Aufwand | Hoch | Gering |
Zielgruppe | Primär große Wohngebäude/Quartiere und jetzt auch Gewerbegebäude | Kleinere Mehrfamilienhäuser |
Messkonzept | Moderne Messeinrichtung ausreichend | Viertelstündliche Messung erforderlich |
Preisgestaltung | Max. 90% des Grundversorgungstarifs | Frei verhandelbar |
Vertragslaufzeit | Max. 2 Jahre (neu angepasst) | Mind. 2 Jahre empfohlen |
Eignung für EVU | Sehr gut | Weniger relevant |
Gebäudebeschränkung | Direkte Nutzung im Gebäude ohne Netzdurchleitung | Direkte Nutzung im Gebäude ohne Netzdurchleitung |
Praktische Umsetzung mit moderner Software
Ein häufiges Hindernis bei der Implementierung beider Modelle ist die komplexe Abrechnung und Verwaltung der Energieflüsse. Hier bietet das Open Source Energy Application Framework (EAF) der STROMDAO GmbH eine vielversprechende Lösung. Das Framework wurde speziell für die Anforderungen der Energiewirtschaft entwickelt und unterstützt sowohl Mieterstrom als auch die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
Das EAF übernimmt dabei zentrale Funktionen wie:
- Abgrenzung der Energieflüsse
- Zuordnung (Dispatch) der erzeugten Energie
- Automatisierte Abrechnung
- Integration energiewirtschaftlicher Geschäftsprozesse
Durch den Open-Source-Ansatz können Anlagenbetreiber, Energieversorger und Dienstleister die Software kostenlos nutzen und an ihre spezifischen Bedürfnisse anpassen. Dies macht die Umsetzung beider Modelle deutlich einfacher und kostengünstiger.
Welches Modell für wen?
Die Wahl des passenden Modells hängt stark von den individuellen Rahmenbedingungen ab:
Das Mieterstrommodell eignet sich besonders für:
- Große Wohn- und Gewerbegebäude
- Professionelle Energieversorger (EVU)
- Projekte, die von der Mieterstromförderung profitieren möchten
- Anwendungsfälle, bei denen eine Vollversorgung gewünscht ist
Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist optimal für:
- Kleinere Mehrfamilienhäuser
- Private Anlagenbetreiber und WEGs
- Projekte, die schnell und unbürokratisch umgesetzt werden sollen
- Szenarien, in denen eine Teilversorgung ausreichend ist
Mit dem Solarpaket I hat der Gesetzgeber wichtige Impulse für die dezentrale Stromversorgung gesetzt. Die Erweiterung des Mieterstroms auf Gewerbegebäude und die Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eröffnen neue Geschäftsfelder für die dezentrale Lieferung aus Solaranlagen. Ob sich beide Modelle in der Praxis bewähren, wird sich in den kommenden Monaten zeigen – die Voraussetzungen dafür wurden jedenfalls geschaffen.
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