Blogartikel: Gemeinsam für die Energiewende – Das Stromkollektiv nach §42c EnWG

Stellen Sie sich vor, Ihre Gemeinde oder Nachbarschaft könnte Strom so effizient und nachhaltig nutzen, dass sowohl Kosten als auch CO₂-Emissionen sinken. Klingt utopisch? Nicht mehr! Dank des neu eingeführten §42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) haben Stromkollektive eine klare gesetzliche Grundlage. Aber was genau ist ein Stromkollektiv, und warum sollten Sie sich dafür interessieren?

Was ist ein Stromkollektiv?

Ein Stromkollektiv ist eine Gemeinschaft, die gemeinsam Strom erzeugt, nutzt und verwaltet. Die Idee dahinter ist einfach: Was wäre, wenn Sie und Ihre Nachbarn überschüssigen Strom aus Solaranlagen direkt untereinander teilen könnten, bevor dieser ins Netz eingespeist wird? Oder wenn der gemeinsam erzeugte Strom die Stromrechnung aller Beteiligten spürbar senkt?

Die Vorteile sind überzeugend: Durch kollektive Beschaffung, Nutzung und Vermarktung werden Reststrombezug und ungenutzte Überschüsse minimiert. Voraussetzung ist eine Mindeststrommenge von 100.000 kWh pro Jahr – genug, um eine kleine Gemeinde oder ein energieintensives Stadtquartier nachhaltig zu versorgen.

Wie funktioniert das?

Damit ein Stromkollektiv erfolgreich ist, bedarf es eines gut durchdachten Konzepts. Hier einige Eckpunkte:

  1. Intelligente Messsysteme (IMSyS): Jeder Haushalt im Kollektiv benötigt ein solches System, um Stromflüsse transparent zu machen.
  2. Gemeinschaft und Flexibilität: Die Mitglieder bringen ihren erzeugten Strom ins Kollektiv ein oder beziehen diesen je nach Bedarf – zu fairen, vorher festgelegten Konditionen.
  3. Dienstleister wie STROMDAO: Sie übernehmen die Verwaltung, Abrechnung und technische Umsetzung. Besonders wichtig: Simulationen zur Wirtschaftlichkeit stellen sicher, dass die Kollektive rentabel bleiben.

Warum ein Stromkollektiv?

Die Antwort lautet: Kosten sparen und die Energiewende vorantreiben. Anstatt Strom teuer aus dem Netz zu kaufen, setzt ein Kollektiv auf lokal erzeugte Energie. Obendrein wird die Abhängigkeit von großen Energieversorgern reduziert, und die Wertschöpfung bleibt in der Region.

Für viele Gemeinden und Stadtteile, die sich schon mit Bürgerenergieprojekten beschäftigen, ist der Schritt zum Stromkollektiv logisch. Es bringt Menschen zusammen, stärkt die regionale Wirtschaft und ist ein konkreter Beitrag zum Klimaschutz.

Der rechtliche Rahmen: §42c EnWG

Dieser neue Paragraf macht es endlich möglich, Energie gemeinschaftlich zu nutzen – mit klaren Regeln und Sicherheiten für alle Beteiligten. Ob Sie als Privatperson, Unternehmer oder Gemeinde Interesse haben: Der Einstieg war noch nie so einfach.

Interesse geweckt?

Die STROMDAO GmbH hat ein ausführliches Briefing zu §42c EnWG zusammengestellt, das alle relevanten Infos enthält – von der Gründung eines Kollektivs bis zur technischen Umsetzung. Dieses Dokument ist ein Muss für alle, die den nächsten Schritt in der dezentralen Energienutzung gehen wollen.

📥 Hier das Briefing als PDF herunterladen

Lassen Sie sich inspirieren und werden Sie Teil der Energiewende. Gemeinsam können wir den Unterschied machen – lokal, nachhaltig und effizient.

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