Ab 2025 gibt es einige wichtige Änderungen für Betreiber von Blockheizkraftwerken (BHKW) in Deutschland, die sie kennen sollten. Diese Änderungen betreffen hauptsächlich die Förderung, die Vollbenutzungsstunden und steuerliche Aspekte. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:
Förderung und Vollbenutzungsstunden
- Absenkung der Vollbenutzungsstunden: Die Anzahl der zuschlagsberechtigten Vollbenutzungsstunden, die im Jahr abgerechnet werden können, wird ab dem Kalenderjahr 2021 begrenzt und alle zwei Jahre bis 2025 sukzessive abgesenkt. Ab 2025 beträgt die maximale Anzahl der förderfähigen Vollbenutzungsstunden 3.500 Stunden pro Jahr.
- Förderstopp für Mini-BHKWs: Die Förderung für Mini-BHKWs wird eingestellt. Das bedeutet, dass kleinere Anlagen, die für die Energie- und Wärmeversorgung von Ein- oder Mehrfamilienhäusern gedacht sind, keine Förderung mehr erhalten werden.
Steuerliche Änderungen
- Steuerentlastung für Gas: Für das verbrauchte Gas der KWK-Einheit kann beim zuständigen Hauptzollamt ein Antrag auf Steuerentlastung gestellt werden. Voraussetzung nach dem Energiesteuergesetz (EnergieStG) ist, dass das BHKW mindestens 70 Prozent der eingesetzten Energie in Strom und Wärme umwandelt.
Weitere Änderungen
- Erhöhung des Zuschlagssatzes: Der Zuschlagssatz für neue KWK-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 2 MW wurde erhöht. Statt wie bisher 0,5 Cent/kWh liegt der Zuschlag seit 2023 bei 3,9 Cent/kWh. Diese Erhöhung soll einen Ausgleich für den Wegfall der vermiedenen Netzentgelte darstellen.
tl;dr
Die Änderungen im Jahr 2025 bringen sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Betreiber von BHKWs mit sich. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die neuen Regelungen zu informieren und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, um weiterhin erfolgreich und profitabel Strom und Wärme zu erzeugen. Die Förderung der Marktorientierung und die Vereinfachung steuerlicher Regelungen könnten langfristig zu einer stärkeren Integration erneuerbarer Energien ins Netz führen und die Energiewende weiter vorantreiben.
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