Die Petition “Netzdienliche Zwischenspeicherung erneuerbarer Energien durch Kleinspeicher” vom 13.02.2025 hat kürzlich für Aufsehen gesorgt. Als Experte auf dem Gebiet der Energiewende möchte ich jedoch eine kritische Perspektive einbringen und erläutern, warum diese Petition nicht nur unzureichend durchdacht, sondern sogar schädlich für die Energiewende in Deutschland sein könnte.

Das Problem mit “Smart Meter Light”

Ein zentraler Punkt der Petition ist die Forderung nach einer sogenannten “Smart Meter Light”-Lösung. Diese vereinfachte Variante der Smart Meter soll die Installation und Nutzung von Kleinspeichern erleichtern. Doch diese Lösung könnte das Ende des Smart-Meter-Rollouts in Deutschland bedeuten. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern hinkt Deutschland in der Implementierung von Smart Metern bereits hinterher. Trotz erheblicher Investitionen in die Entwicklung und den sicheren Betrieb von Smart Metern wäre es fahrlässig, diese Technologie zugunsten einer vereinfachten Lösung aufzugeben. Die Kosten und der technische Aufwand, die bereits in Smart Meter investiert wurden, sollten nicht leichtfertig geopfert werden, nur um einzelnen Nutzern von Kleinspeichern entgegenzukommen.

Fehlende Belege für die Netzdienlichkeit

Die Petition behauptet, dass eine zeitgenaue Erfassung des Verbrauchs notwendig sei, um Kleinspeicher und intelligente Verbraucher netzdienlich zu nutzen. Diese Aussage ist jedoch nicht belegt. Besonders im Massenmarkt, in dem Millionen solcher Speicher zum Einsatz kommen könnten, ist die Sinnhaftigkeit dieser Technologie fragwürdig. Die Petition stützt sich lediglich auf die Forderung nach finanziellen Anreizen für die Besitzer solcher Speicher. Doch solche monetären Anreize sind teuer und bieten dem System wenig Nutzen, wenn sie nicht effizient und kostengünstig umgesetzt werden können. Stattdessen sollten Normen und Richtlinien entwickelt werden, die technisch von den Geräten erfüllt werden müssen – ähnlich wie es bereits für Smart Meter der Fall ist. Dies wäre deutlich zielführender im Sinne der Netzdienlichkeit.

Regulatorische Gleichstellung mit Steckersolargeräten

Die Petition fordert zudem, dass steckerfertige Kleinspeicher hinsichtlich Einspeiseleistung, Anmeldung, Zählertausch und Zusammenfassung den Steckersolargeräten gleichgestellt werden sollten. Doch eine solche Regelung, die allein für das deutsche Netz gilt, ist nicht zielführend. Diese Geräte kommen weltweit zum Einsatz, und eine zusätzliche regulatorische Hürde für die Markteinführung in Deutschland wäre kontraproduktiv. Eine Gleichstellung könnte nur dann sinnvoll sein, wenn sie durch eine entsprechende EU-Richtlinie gedeckt wäre.

tl;dr

Die Petition zur netzdienlichen Zwischenspeicherung erneuerbarer Energien durch Kleinspeicher ist gut gemeint, aber schlecht durchdacht. Sie gefährdet den Fortschritt der Energiewende in Deutschland und könnte langfristig mehr Schaden als Nutzen anrichten. Statt auf vereinfachte Lösungen und finanzielle Anreize zu setzen, sollten wir uns auf die Entwicklung und Umsetzung technischer Normen und Richtlinien konzentrieren, die eine echte Netzdienlichkeit gewährleisten. Nur so können wir sicherstellen, dass die Energiewende in Deutschland erfolgreich voranschreitet.