Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zielt darauf ab, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zu ändern, um die Förderung von KWK-Anlagen, Wärmenetzen, -speichern und E-Heizern bis zum 31. Dezember 2030 zu verlängern. Die derzeitige Befristung bis Ende 2026 führt zu Planungsunsicherheiten, insbesondere bei großen städtischen Anlagen, die oft mehr als zwei Jahre Planungs-, Genehmigungs- und Errichtungsdauer benötigen. Die Verlängerung soll Projekten Planungssicherheit geben und die Energieeffizienz sowie die Reduktion von Treibhausgasemissionen fördern. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung, und die finanziellen Auswirkungen für Bund, Länder und Gemeinden sind derzeit nicht bezifferbar. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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