Ein Stromkollektiv, basierend auf §42c des Energiewirtschaftsgesetzes, erlaubt ab Ende 2024 die gemeinschaftliche Erzeugung, Nutzung und Verwaltung von Strom. Ziel ist es, den externen Strombezug zu minimieren und Überschüsse effizient zu vermarkten. Wirtschaftlicher Erfolg hängt davon ab, dass die Erzeugung kleiner als der Bedarf ist und mindestens 100.000 kWh pro Jahr erreicht werden. Dienstleister wie die STROMDAO GmbH helfen bei der Verwaltung, Bilanzierung und Vermarktung des Kollektivs. Voraussetzungen für die Teilnehmer sind ein intelligentes Messsystem und die Bindung an einen Stromlieferanten. Der Initiator organisiert das Kollektiv und sorgt für die Finanzierung, während Mitglieder Strom zu festgelegten Tarifen einspeisen und beziehen. Bei fehlendem Überschuss wird Strom von externen Anbietern bezogen. Ein zentraler Dienstleister überwacht die Wirtschaftlichkeit, führt Abrechnungen durch und unterstützt den gesamten Prozess, der in vier Phasen über ein Jahr abläuft. Das Konzept fördert dezentrales Energiemanagement und die Nutzung erneuerbarer Energien innerhalb einer Community, mit einem zentralen System zur Überwachung der Energieflüsse.

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