Zum 01. Januar 2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die Balkonkraftwerke, auch bekannt als Steckersolargeräte, betreffen. Diese Änderungen sind Teil des “Solarpaket 1”, das am 15. Mai 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Während einige der Bestimmungen bereits am 16. Mai 2024 wirksam geworden sind, gelten spezifische Änderungen für Balkonkraftwerke erst ab Anfang 2025.

Was ändert sich?

Mit Inkrafttreten von Artikel 2 Nummer 11 und Artikel 8 des Gesetzes wird die bisherige Begrenzung von 800 Watt auf 2.000 Watt für die Modulleistung erweitert. Dies bedeutet, dass Haushalte künftig bis zu 2 Kilowatt Modulleistung betreiben dürfen, um ihren Eigenverbrauch von Strom zu decken. Dies bietet insbesondere für Mieter und Eigenheimbesitzer mit kleinen Flächen neue Möglichkeiten zur Nutzung von Solarenergie.

Die Details der Gesetzesänderungen

Im Gesetz werden folgende Punkte konkretisiert:

Erhöhung der Modulleistung: Die maximale Modulleistung für Balkonkraftwerke wird auf 2.000 Watt angehoben. Dies entspricht einer Verdopplung der bisher zulässigen Modulleistung und erlaubt es den Betreibern, mehr Solarstrom für den Eigenverbrauch zu erzeugen.

Änderungen beim Netzanschluss: Balkonkraftwerke können weiterhin mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere betrieben werden, was die Sicherheit beim Anschluss an das öffentliche Stromnetz gewährleistet.

Erleichterte Installation: Die Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister bleibt bestehen, aber zusätzliche Meldepflichten gegenüber dem Netzbetreiber entfallen.

Was bleibt gleich?

Wechselrichterleistung: Trotz der Erhöhung der Modulleistung bleibt die maximale Wechselrichterleistung von 800 Watt unverändert. Dies dient dazu, die Sicherheit des Netzanschlusses zu gewährleisten.

Meldepflichten: Auch wenn zusätzliche Meldungen entfallen, müssen Betreiber von Balkonkraftwerken ihre Anlagen weiterhin im Marktstammdatenregister registrieren.

Fazit

Die neuen Regelungen ab Januar 2025 schaffen mehr Flexibilität und Potenzial für den Einsatz von Balkonkraftwerken. Mit der Verdopplung der Modulleistung können Haushalte ihren Eigenverbrauch von Solarstrom weiter erhöhen und so noch stärker von erneuerbaren Energien profitieren. Es bleibt jedoch wichtig, die bestehenden Sicherheits- und Meldepflichten zu beachten, um den reibungslosen Betrieb der Anlagen zu gewährleisten.