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Ausführungsverordnungen

Ausführungsverordnungen sind Rechtsvorschriften, die auf der Grundlage eines bestehenden Gesetzes erlassen werden. Sie dienen dazu, die im Gesetz enthaltenen, oft abstrakten und allgemeinen Bestimmungen, konkret und detailliert umzusetzen. Das Gesetz selbst legt dabei den Rahmen und die Ziele fest, während die Ausführungsverordnung die notwendigen Regelungen für deren praktische Anwendung bereitstellt. Sie konkretisieren und präzisieren die gesetzlichen Vorgaben, indem sie beispielsweise definieren, welche Verfahren einzuhalten, welche Fristen zu beachten und welche konkreten Anforderungen zu erfüllen sind.

Ohne Ausführungsverordnungen wären viele Gesetze in der Praxis nicht oder nur schwer umsetzbar, da das Gesetz oft nur das “Was” und nicht das “Wie” regelt. Die Kompetenz zum Erlass von Ausführungsverordnungen liegt in der Regel bei der Exekutive, also der Regierung oder einer ihr nachgeordneten Behörde. Die Rechtsgrundlage für den Erlass einer Ausführungsverordnung findet sich im jeweiligen Ermächtigungsgesetz. Dies bedeutet, dass das Parlament im Gesetzgebungsprozess explizit die Befugnis zur Erlassung einer Ausführungsverordnung gewährt.

Ausführungsverordnungen unterliegen der Rechtskontrolle, d.h. sie können auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft und gegebenenfalls vom Gericht für nichtig erklärt werden, wenn sie beispielsweise gegen höherrangiges Recht verstoßen oder den Ermächtigungsrahmen des Gesetzes überschreiten.


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